Überprüfung der Kommunalabwasserrichtlinie
Anpassung der Vorgaben für Kläranlagen geplant

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat zur Verringerung der Belastung durch bestimmte Schadstoffe beigetragen. Das zeigen die Ergebnisse einer Überprüfung der EU-Kommission. Aber der Umgang mit Medikamenten und Mikroplastik oder die Auswirkungen des Klimawandels sollen stärker berücksichtigt werden. Die Kommission plant daher eine Anpassung der Vorgaben für Kläranlagenbetreiber in der Richtlinie.

30.01.20

Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie hat ihren Zweck erfüllt und dazu beigetragen, dass die Belastung durch bestimmte Schadstoffe in der EU verringert wurde. Das zeigt der Ergebnisbericht zur Überprüfung der Richtlinie, den die EU-Kommission am 12.12.2019 vorgestellt hat (mit deutscher Zusammenfassung). Zu den Ergebnissen gehört aber auch: Die Richtlinie von 1991 adressiert eine Reihe von Aspekten aus Sicht der EU-Kommission noch nicht. Dazu zählen der Umgang mit Medikamenten und Mikroplastik, Regenüberläufe, Industrieemissionen, Auswirkungen des Klimawandels, neue Technologien, Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung, Kreislaufwirtschaft und Informationen für die Verbraucher. In der Pressemitteilung der Kommission zur Veröffentlichung des Ergebnisberichts kündigt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius an, dass es nun an der Zeit sei, sich mit den verbleibenden Schadstoffen zu befassen, die in der Richtlinie noch nicht ausreichend angegangen werden. Die Überprüfungsergebnisse zeigen daher, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie plant. Sie muss nun entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie auf die Ergebnisse reagieren wird. Der VKU hat sich aktiv in die Überprüfung eingebracht und wird auch die weiteren Entwicklungen eng begleiten.

In dem Ergebnisbericht führt die Kommission aus, dass es mit der Umsetzung der Richtlinie insbesondere gelungen ist, die Belastung durch bestimmte Schadstoffe aus städtischen Punktquellen zu verringern. In Folge dessen haben sich die Gewässerqualität in der EU und die Sauberkeit der Badegewässer deutlich verbessert. Aber: Einige Mitgliedstaaten sind aus Sicht der Kommission bei der Umsetzung nach wie vor im Rückstand. Das liege auch daran, dass erforderlichen Investitionen nicht die nötige Priorität eingeräumt wird, insbesondere bei den nötigen kontinuierlichen Infrastrukturinvestitionen.

Jenseits der Umsetzungshindernisse sieht die Kommission aber auch Probleme, die mit der Richtlinie nicht optimal angegangen würden. Dazu zählt sie Regenüberläufe und Siedlungsabflüsse, individuelle Systeme und Abwasserbehandlung bei kleineren Gemeinden oder nicht angeschlossenen Einwohnern, die nicht vollständig von der Richtlinie erfasst werden. Daraus ergeben sich weiterhin Frachten, die es aus Sicht der EU-Kommission zu vermeiden gilt.

Darüber hinaus zeigt der Ergebnisbericht insbesondere Aspekte auf, die die Richtlinie noch nicht adressiert. Darunter fallen u. a. das Vorkommen von Medikamenten und Mikroplastik in Gewässern, der Energieverbrauch bei der Abwasserbeseitigung sowie die Information der Öffentlichkeit. Die Kommission nimmt Bezug auf die europäische Arzneimittelstrategie aus 2019 und die Kunststoffstrategie und verweist darauf, dass in einigen Ländern wie der Schweiz bereits eine zusätzliche Behandlung in Kläranlagen stattfindet. Der VKU hat im Überprüfungsprozess erneut darauf hingewiesen, dass zur Reduktion von Arzneimitteln nicht nur Maßnahmen an Kläranlagen und bei Wasserwerken verbindlich werden. Denn solche nachgeschalteten Maßnahmen können Einträge von Arzneimitteln in die Umwelt und Gewässer nur verringern, aber nicht ganz vermeiden. Vielmehr bedarf es der Etablierung einer erweiterten Herstellerverantwortung mit dem Ziel, Einträge von Produkten mit Spurenstoffen zu vermeiden oder zu reduzieren.

Auch Fortschritte bei Überwachungsmethoden will die Kommission berücksichtigen und prüfen, ob Bestimmungen über die Probenahmehäufigkeit bei Abwasserbehandlungsanlagen geeignet sind, um die Einhaltung der Richtlinie zu belegen. Zudem will sie das Potenzial für die Kreislaufwirtschaft mit Blick auf die Wiederverwendung von Abwasser und Klärschlamm und die Rückgewinnung enthaltener Wertstoffe beleuchten.