Mit der Novellierung des EnWG, die am 4. August 2011 in Kraft getreten ist, gelten auch die neuen Anforderungen des § 40 EnWG zu "Strom- und Gasrechnungen, Tarife", des § 41 EnWG zu "Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung"…
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