Redispatch 2.0

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Mit den Neuerungen zum Redispatch 2.0 geht u. s. die Verpflichtung für Anlagenbetreiber einher, die Marktrollen „Betreiber technische Ressource“ (BTR) und „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) zu besetzen. Viele Anlagenbetreiber ziehen zur Pflichterfüllung die Beauftragung eines dienstleistenden Dritten in Erwägung.

Um bei Bedarf die Suche nach einem geeigneten Partner zu unterstützen, steht nun eine offene Dienstleisterliste zur Verfügung. Entsprechende Dienstleister können sich weiterhin in diese Liste eintragen lassen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Weiterführende Informationen zur Entscheidungsfindung für Anlagenbetreiber hinsichtlich der Beauftragung eines Dienstleisters finden sich hier.