Fernwärme
Verbraucherschlichtung verstehen – Einladung zum Web-Seminar am 10. Oktober 2025
AGFW, BDEW und VKU laden am 10. Oktober 2025 zu einem Web-Seminar mit der Universalschlichtungsstelle des Bundes ein. Im Fokus: Kernfragen der Verbraucherschlichtung – neutral, verständlich und praxisnah. Besonders relevant für Fernwärmeversorger, die mehr Klarheit über außergerichtliche Schlichtungsprozesse und ihre Rolle darin gewinnen wollen.
08.09.25
AGFW, BDEW und VKU laden am 10. Oktober 2025 zu einem Web-Seminar mit der Universalschlichtungsstelle des Bundes ein. Im Fokus: Kernfragen der Verbraucherschlichtung – neutral, verständlich und praxisnah. Besonders relevant für Fernwärmeversorger, die mehr Klarheit über außergerichtliche Schlichtungsprozesse und ihre Rolle darin gewinnen wollen.

Verbraucherschlichtung verstehen – Einladung zum Web-Seminar am 10. Oktober 2025
AGFW, BDEW und VKU empfehlen allen Fernwärmeunternehmen, sich an einer Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes zu beteiligen. In der Praxis zeigt sich häufig Unklarheit über die Verbraucherschlichtung – insbesondere darüber, ob sie wirklich neutral ist oder eher auf Verbraucher-Seite steht. Mit dem kostenlosen Web-Seminar am 10. Oktober 2025 von 13:00 bis 14:30 Uhr sollen Unklarheiten zielgerichtet adressiert werden.
Der Begriff „Verbraucherschlichtung“ täuscht: Im Web-Seminar wird die Neutralität der Universalschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) skizziert. Schlichtung ist kein pauschaler Kompromiss, sondern basiert auf rechtlicher Bewertung.
Fernwärmestreitfälle: aktuell aber selten – ein kurzer Überblick: Im Web-Seminar wird gezeigt, was aktuell in Fernwärmefällen an die Universalschlichtungsstelle herangetragen wird.
Welche Fallkonstellationen sind besonders herausfordernd? Es werden ausgewählte Fälle quer durch verschiedene Branchen in Hinblick auf Stärken und Schwächen von Schlichtung diskutiert. Es Außerdem wird auch gezeigt, wie die Universalschlichtungsstelle damit umgeht, dass keine Beweise erhoben werden können.
Blick auf die Kosten: Wenn Unternehmen früh im Verfahren eine akzeptable Lösung anbieten, sinkt die Gebühr und der zeitliche Aufwand. Das Gebührenraster wird im Web-Seminar klar und nachvollziehbar erläutert.
Pflichten und Grenzen: Im Web-Seminar wird das Zusammenspiel von Informationspflicht nach § 36 VBSG und § 30 Abs. 6 VSBG praxisnah erklärt.
Rolle als Auffangschlichtungsstelle: Die Universalschlichtungsstelle wird von anderen Schlichtungsstellen abgegrenzt, bspw. von der Schlichtungsstelle Energie. Im Web-Seminar wird erläutert, wie sich die Rollen der unterschiedlichen Schlichtungsstellen unterscheiden und ergänzen und warum sie nicht in Konkurrenz zueinanderstehen.
Hintergrund: Die Universalschlichtungsstelle des Bundes führt als Auffangschlichtungsstelle die Schlichtungsverfahren nach dem VBSG durch, das seit dem 1. Januar 2016 auch für die Bereiche Wasser, Abwasser, Fernwärme, Energiedienstleistungen und sonstige neue Geschäftsfelder gilt, in denen Verbraucherverträge abgeschlossen werden.
Der VKU hofft auf eine rege Beteiligung an dem kostenlosen Web-Seminar am 10. Oktober 2025 von 13:00 bis 14:30 Uhr. Bei Interesse können Sie sich hier registrieren. Gastgeber der Videokonferenz und verantwortlich für den Datenschutz ist der BDEW.