Eintragung in Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich
Neuregelung für Energieberatende für zwei Bundesförderprogramme 17.08.23

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Die Zulassungsverfahren für Energieberatende für die Bundesförderprogramme „Energieberatung Wohngebäude – EBW“ und „Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)“ wurden zum 01.07.2023 kurzfristig angepasst. Bislang lief die Zulassung für die beiden Förderprogramme über die BAFA. Dieses Zulassungsverfahren ist zum 30.06.2023 ausgelaufen. Seit 01.07.2023 sind für die beiden Programme nur noch Energieberater zugelassen, die in der bei der Dena angesiedelten kostenpflichtigen Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) in der betreffenden Kategorie gelistet sind. Die Zulassung für die EEE-Liste ist mit höheren Anforderungen verbunden. Ebenfalls sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen vorgeschrieben.

Grundlage für die Zulassung zur EEE-Liste seit 01.07.2023 ist folgendes, gerade überarbeitetes Regelwerk. Nach VKU-Informationen soll mit der Neuregelung für alle Energieberatungen ein gleichermaßen hohes Qualitätsniveau erzielt werden.

Bis 31.12.2023 gilt eine Übergangfrist, bei der eine Zulassung für das jeweilige Förderprogramm durch das BAFA auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt wird. Die Förderanträge selber sind weiterhin über das BAFA bzw. die KfW zu stellen.

Was ist zu tun?

  • Energieberatende, die sich bereits zusätzlich in die EEE-Liste für die o .g. Förderprogramme haben aufnehmen lassen, ändert sich mit der Neuregelung nichts.
     
  • Energieberatende, die für die oben genannten Förderprogramme bislang ausschließlich bei der BAFA gelistet sind, müssen sich ab sofort bis spätestens 31.12.2023 auf der EEE-Liste registrieren lassen. Dieser Personenkreis benötigt nach Infos der dena zur Registrierung drei Schritte für eine EEE-Eintragung. Weitere Infos finden Sie hier. Für Energieberatende mit BAFA-Zulassung, die Probleme mit der Datenfreigabe haben, hat die dena dem VKU eine Anleitung zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie im geschützten Mitgliederbereich

    Sofern Energieberatende bereits in der EEE-Liste für ein anderes Förderprogramm zugelassen sind, (wie z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) können bereits eingereichte Qualifikationen etc. in der Regel für dieselbe Kategorie (d. h. Wohngebäude/Nicht-Wohngebäude) anerkannt werden (für das BEG war von Beginn an eine EEE-Zulassung vorgeschrieben).
     
  • Neuzulassungen sind nur noch über die EEE-Liste möglich. Auch hier gilt, dass Energieberatende, die bereits in der EEE-Liste für ein anderes Förderprogramm zugelassen sind, bereits eingereichte Qualifikationen etc. für ein dieselbe Kategorie anerkannt werden (siehe hierzu vorherigen Bullet Point).

Die dena hat FAQs rund um die Expertenliste zusammengestellt. Diese finden Sie hier. Für Rückfragen oder weitere Informationen erreichen Sie die dena über folgende Kontaktinformationen (siehe Unterpunkt: Kontaktinformationen für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten).