Energiewende
Monitoringbericht zur Energiewende vorgestellt: VKU begrüßt Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Monitoringbericht zur Energiewende vorgestellt. Der VKU begrüßt die klare Bestätigung der Klimaziele und des weiteren EE-Ausbaus. Nun gilt es, die Empfehlungen rasch in konkrete Maßnahmen zu überführen und Investitionssicherheit für Unternehmen zu schaffen.

06.10.25

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Monitoringbericht zur Energiewende vorgestellt: VKU begrüßt Veröffentlichung

Am 15. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den lange erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende vorgelegt. Im Auftrag des BMWE untersucht der Bericht die sechs zentralen Felder Strombedarf, Versorgungssicherheit, Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien, Digitalisierung und Wasserstoffhochlauf. Er soll als Grundlage für die weitere energiepolitische Arbeit dieser Legislaturperiode dienen. 

Auf Grundlage des Berichts hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bereits zehn politische Schlüsselmaßnahmen formuliert. Anders als im Vorfeld vermutet wurde, unterstreicht das BMWE, dass die Energiewende nicht abgewickelt, sondern konsequent weitergeführt wird. Damit ist klar: Die Klimaziele gelten unverändert, ebenso der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netzausbau und die Aktivierung dezentraler Flexibilitäten.

Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass sich zentrale Punkte der Gutachter und des Ministeriums mit dem im März veröffentlichten VKU-Papier „Neustart für die Energiewende“ decken. Dazu gehören der Fokus auf Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und marktwirtschaftliche Signale. Nur wenn Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbare Preise in Einklang gebracht werden, kann die Energiewende gelingen.

Zu den wesentlichen Inhalten des Monitoringberichts und den abgeleiteten Schlüsselmaßnahmen gehören:

  • Festhalten am Ziel der Klimaneutralität 2045 und am „80 Prozent“-Ziel für Erneuerbare im Jahr 2030
  • Anpassung des Stromverbrauchs-Korridors 2030 nach unten auf 580 bis 700 TWh
  • Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen und Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung
  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch Ausschreibungen neuer Gaskraftwerke und die zügige Einführung eines technologieoffenen Kapazitätsmechanismus – möglichst noch 2027
  • Berücksichtigung von steigenden Systemkosten in Investitionsentscheidungen sowie Nutzung von Baukostenzuschüssen als Standortsignal
  • Verantwortung für den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout soll künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen liegen

Im Kontext des Berichts hebt der VKU zudem die Bedeutung des laufenden NEST-Prozesses der Bundesnetzagentur hervor. Nur mit einem fairen Regulierungsrahmen für Strom- und Gasnetze lässt sich die Energiewende erfolgreich umsetzen. Der VKU hat hierzu zahlreiche Vorschläge eingebracht, die eine Balance zwischen Netzbetreiber- und Verbraucherinteressen sicherstellen sollen.

Der stark auf den Stromsektor fokussierte Bericht lässt aus Sicht des VKU allerdings die Betrachtung und Hinweise auf konkrete Maßnahmen zu Speichern, (Fern-) Wärme und Verkehr, als integrale Bestandteile der Energiewende, vermissen. Insbesondere die Fernwärme hat große Bedeutung für das Energiesystem. Sie kann etwa über die Integration von großskaligen saisonalen Wärmespeichern, KWK-Anlagen und alternativen Wärmequellen einen erheblichen systemischen Mehrwert liefern.

Aus Sicht des VKU ist nun politischer Wille und Tempo gefragt. Die Analyse darf nicht Selbstzweck bleiben. Entscheidend ist, die Handlungsempfehlungen rasch in konkrete Maßnahmen zu überführen, um Investitionssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und die Energiewende erfolgreich voranzubringen.