Gesicherte Leistung
Kraftwerksstrategie und VKU-Position zum Kraftwerkszubau

Für Investitionsentscheidungen in neue Kraftwerkskapazitäten fehlen aktuell entscheidende Grundlagen. Die Kraftwerksstrategie soll Abhilfe schaffen, lässt allerdings noch viele Fragen offen.

28.09.23

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Die Kraftwerksstrategie ist seit März dieses Jahres angekündigt und soll einen Rahmen für den kurz- und mittelfristigen Zubau von neuen und perspektivisch klimaneutral (insbesondere mit Wasserstoff) betriebenen Kraftwerken bilden. Damit will die Bundesregierung wesentliche Fortschritte beim Ausbau gesicherter Leistung erzielen, um Versorgungssicherheit auch bei einem Vorziehen des Kohleausstiegs zu gewährleisten.

Das BMWK hat sich am 01.08.2023 mit einer Pressemittelung erstmals offiziell zu Eckpunkten der geplanten Kraftwerksstrategie geäußert. Diese umfassen drei Ausschreibungssegmente mit einem Gesamtvolumen von 23,8 GW Leistung. Die Eckpunkte sind das Ergebnis von Gesprächen zwischen BMWK und EU-Kommission. Eine Entscheidung über eine beihilferechtliche Genehmigung ist damit allerdings noch nicht gefallen.

Als nächster Schritt erfolgt eine Konsultation (Vorgabe der EU, entsprechend KUEBLL), die zeitnah starten soll. Während der Konsultationsphase soll auch das Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission fortgesetzt werden.

Für Investitionsentscheidungen in neue Kraftwerkskapazitäten fehlen aktuell entscheidende Grundlagen. Das KWKG, das Investitionsentscheidungen unterstützen würde, hat eine zu geringe rechtssichere Laufzeit. Zudem bestehen Hemmnisse und Risiken sowohl im Hinblick auf unklare Refinanzierungsmöglichkeiten der Kraftwerke als auch im Bereich der zukünftigen Versorgung mit klimaneutralen Brennstoffen (Preise, Mengen, Infrastruktur, etc.). Vor diesem Hintergrund hat der VKU ein Positionspapier zum Zubau neuer Kraftwerkskapazitäten im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Das Papier ist hier abrufbar.

Wichtigstes Kraftwerkssegment für VKU-Mitgliedsunternehmen sind KWK-Anlagen. Aus Sicht des VKU wurden die notwendigen Anforderungen der KWK in den drei geplanten Ausschreibungssegmenten der Kraftwerksstrategie, die sich aus der Verständigung mit der Europäischen Kommission ergeben haben, jedoch höchst unzureichend berücksichtigt. Im Hinblick auf Anlagenplanung und Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen im Vergleich mit anderen Technologien erscheint es aufgrund dieser strukturellen Unterschiede als nicht zielführend den KWK-Zubau über gemeinsame Ausschreibungen zu organisieren. Aus Sicht des VKU sollte die Kraftwerksstrategie deswegen um ein zusätzliches Ausschreibungssegment, speziell für KWK-Anlagen, ergänzt werden. Verankert werden könnte dies im KWKG, welches es grundsätzlich zeitnah zu verlängern und zukunftsfest weiterzuentwickeln gilt.