Wärmewende durch Geothermie
Geothermiebeschleunigungsgesetz: wichtige Impulse – weitere Nachbesserungen notwendig
Der VKU begrüßt das geplante Geothermiegesetz als wichtigen Schritt für die Wärmewende. Gleichzeitig fordert er bundeseinheitliche, ganzheitliche Leitfäden sowie klarere Regeln für Genehmigungen – besonders bei Vorhaben in sensiblen Wasserzonen.
28.07.25
Der VKU begrüßt das geplante Geothermiegesetz als wichtigen Schritt für die Wärmewende. Gleichzeitig fordert er bundeseinheitliche, ganzheitliche Leitfäden sowie klarere Regeln für Genehmigungen – besonders bei Vorhaben in sensiblen Wasserzonen.

Geothermiebeschleunigungsgesetz: wichtige Impulse – weitere Nachbesserungen notwendig
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern vorgelegt. Der VKU begrüßt diesen Schritt und sieht darin ein wichtiges Signal für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den Kommunen. Gleichzeitig weist der Verband auf zentrale Punkte hin, die aus seiner Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgeschärft werden sollten.
Geothermie ist in vielen Kommunen eine sinnvolle Option, um künftig nachhaltig und klimaneutral zu heizen. Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten und Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten machen. Der Entwurf des BMWE enthält zahlreiche gute Ansätze, etwa die Einordnung von Geothermievorhaben als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse oder die Einführung fester Fristen für Genehmigungen. Diese könnten den Ausbau tatsächlich beschleunigen.
Kritisch sieht der VKU jedoch einige Regelungen im Bereich des Wasserrechts. So dürften beschleunigende Maßnahmen wie der vorzeitige Baubeginn oder vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht in Wasserschutz- oder Trinkwassereinzugs- oder Vorranggebieten gelten. Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung und der Wasserhaushalt müssen weiterhin Vorrang haben. Auch darf der geplante Abwägungsvorrang für Geothermie nicht zu einer Einschränkung wasserrechtlicher Belange führen.
Zudem sollte aus Sicht des VKU klargestellt werden, dass etwa das Schweigen einer Wasserbehörde innerhalb bestimmter Fristen nicht automatisch als Zustimmung gewertet wird. Der VKU schlägt vor, die Stellungnahmefrist auf sechs Monate festzulegen – dies biete Planungssicherheit, ohne den Trinkwasserschutz zu gefährden.
Um Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten, spricht sich der VKU für die Einführung bundeseinheitlicher und ganzheitlich erarbeiteter Leitfäden und Handbücher aus – etwa für Wärmepumpen, die Flusswärme nutzen. In der Praxis gibt es zu viele Unsicherheiten. Einheitliche Leitfäden würden Behörden mehr Entscheidungssicherheit – und damit auch mehr Entscheidungsfreude – geben.
Darüber hinaus plädiert der VKU für die Einführung eines Projektmanagers im Wasserrecht, der sich nicht nur um Geothermievorhaben, sondern auch um Projekte der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung kümmert. Es besteht das Potential, dass dieses Vorhaben Antragsteller und Behörden entlastet und Verfahren effizienter machen kann.