Erneuerbare Energien
Biogaspaket genehmigt: EU-Kommission schafft Klarheit über Ausschreibungen

Die EU-Kommission hat das Biogaspaket beihilferechtlich genehmigt. Damit können die Anfang des Jahres beschlossenen Änderungen des EEG nun für die Ausschreibungsrunde am 1. Oktober 2025 vollständig angewandt werden. Der VKU begrüßt die Entscheidung, da sie älteren Biogasanlagen und kommunalen Wärmenetzen dringend benötigte Planungssicherheit verschafft.

25.09.25

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Biogaspaket genehmigt: EU-Kommission schafft Klarheit über Ausschreibungen

Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das sogenannte Biogaspaket erteilt. Damit können die Anfang 2025 im Bundestag beschlossenen Änderungen des EEG rechtzeitig zur Ausschreibungsrunde am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. 

Für die Bioenergie-Branche ist dies ein wichtiger Schritt, da insbesondere ältere biogasbetriebene Blockheizkraftwerke damit nun eine verlässliche Perspektive für den Weiterbetrieb erhalten. Besonders für Kommunen, in denen Biogasanlagen Teil leitungsgebundener Wärmeversorgung sind, schafft die Entscheidung dringend benötigte Sicherheit. 

Mit den neuen Regelungen werden zentrale Forderungen des VKU umgesetzt. So wird die Anschlussförderung von bisher zehn auf künftig zwölf Jahre verlängert. Damit erhalten mehrere tausend Anlagen, deren ursprüngliche EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft, eine neue wirtschaftliche Perspektive. Zudem werden die Ausschreibungsmengen für die kommenden Jahre deutlich erhöht, um den hohen Bedarf an Anschlussförderungen abzudecken.

Darüber hinaus setzt das Biogaspaket verstärkt Anreize zur Flexibilisierung. Künftig ist nur eine bestimmte Zahl an Betriebsstunden förderfähig, gleichzeitig wird der Flexibilitätszuschlag angehoben. Dies trägt dazu bei, dass Biogasanlagen ihre Stromproduktion stärker in Zeiten hoher Nachfrage verschieben und so die Systemstabilität verbessern.

Die Genehmigung schafft damit nicht nur kurzfristig Klarheit für die aktuelle Ausschreibungsrunde, sondern sorgt auch langfristig für verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit. Bioenergie kann so ihre Rolle als flexible Ergänzung zu Wind- und Solarenergie besser wahrnehmen und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Nähere Details zur kurzfristigen Anwendung auf die aktuelle Ausschreibungsrunde finden sich in der Bekanntmachung der Ausschreibung auf den Seiten der Bundesnetzagentur.