Vermiedene Netznutzungsentgelte
Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung verschoben
Die Bundesnetzagentur verschiebt den Start der Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2026 wird nicht erfolgen. Der VKU begrüßt die gewonnene Zeit, setzt sich aber weiterhin entschieden für eine sachgerechte Regelung und die Honorierung dezentraler Leistung ein.
06.10.25
Die Bundesnetzagentur verschiebt den Start der Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2026 wird nicht erfolgen. Der VKU begrüßt die gewonnene Zeit, setzt sich aber weiterhin entschieden für eine sachgerechte Regelung und die Honorierung dezentraler Leistung ein.

Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung verschoben
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im April 2025 ein Festlegungsverfahren zur schrittweisen Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung (sogenannte vermiedene Netznutzungsentgelte, vNNE) gestartet. Ursprünglich war vorgesehen, die Abschmelzung bereits zum 1. Januar 2026 einzuleiten. Von diesem Zeitplan ist die Behörde nun abgerückt.
In einem Hinweispapier zur Bildung der Netzentgelte für 2026 sowie in einem Antwortschreiben von Präsident Klaus Müller auf ein Verbändeschreiben, das vom VKU initiiert wurde, heißt es, dass eine Umsetzung zum Jahresbeginn nicht erfolgen könne. Grund dafür sind andauernde Analysen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Erzeugungsanlagen und auf die Versorgungssicherheit. Eine Abschmelzung noch im Laufe des Jahres 2026 behält sich die BNetzA jedoch vor.
Der VKU hatte das Vorhaben von Beginn an kritisiert und in einer Stellungnahme klar gemacht, dass eine Abschmelzung ohne ein geeignetes Ersatzinstrument nicht akzeptabel ist. Über verschiedene politische Kanäle, darunter der Beirat der BNetzA, der parlamentarische Raum sowie Bundes- und Landesministerien, bringt sich der Verband gemeinsam mit anderen Interessenvertretern konstruktiv in den Prozess ein. Ziel ist es, die Diskussion in die Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) einzubetten und mit der Einführung eines Kapazitätsmechanismus zu verknüpfen.
Die Verschiebung der Abschmelzung verschafft den betroffenen Unternehmen zwar kurzfristig mehr Zeit, ändert aber nichts am laufenden Verfahren. Für den VKU bleibt daher klar: Der geplante Kapazitätsmechanismus muss zwingend Elemente enthalten, die die Bereitstellung dezentraler Leistung, insbesondere durch bestehende KWK-Anlagen, angemessen honorieren. Der VKU wird sich weiterhin mit Nachdruck hierfür einsetzen.