KRITIS: Branchenstandard Siedlungsabfallentsorgung
BSI erkennt den von der Branche erarbeiteten Branchenstandard als geeignet an
Die endgültige und vom BSI abgenommene Fassung des Branchenstandards (B3S) Siedlungsabfallentsorgung liegt nun in veröffentlichter Form vor. Der Branchenstandard wurde von einer Arbeitsgruppe unter dem Branchenarbeitskreis Siedlungsabfallentsorgung erarbeitet und vom BSI nach einem längeren Abnahmeprozess für geeignet erklärt.
17.11.25
Die endgültige und vom BSI abgenommene Fassung des Branchenstandards (B3S) Siedlungsabfallentsorgung liegt nun in veröffentlichter Form vor. Der Branchenstandard wurde von einer Arbeitsgruppe unter dem Branchenarbeitskreis Siedlungsabfallentsorgung erarbeitet und vom BSI nach einem längeren Abnahmeprozess für geeignet erklärt.
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen gemäß § 8a Absatz 1 BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ihre Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind, gegenüber dem BSI auf geeignete Weise nachweisen.
Dieser Branchenstandard soll Betreiber kritischer Infrastruktur im Bereich Siedlungsabfallentsorgung dabei unterstützen, diesen Nachweis zu erbringen.
Hinweis: Die Verbände VKU, ITAD und BDE haben im März 2025 bereits die beim BSI eingereichte Entwurfsfassung des Branchenstandards veröffentlicht unter Hinweis darauf, dass im formalen Abnahmeprozess noch Änderungen an dieser Entwurfsfassung möglich sind. Die nun veröffentlichte Fassung des Branchenstandards, die tatsächlich Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung erfahren hat, ist die einzige offizielle und vom BSI abgenommene Fassung des Branchenstandards.