Ende der Konsultationsfrist
Zukunft der Gas- und Wasserstoffnetze: VKU lobt Entwurf zur EnWG-Novelle

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral mit Fernwärme, Wärmepumpe und grünen Gasen statt fossilem Erdgas und Öl heizen. Doch für den Ausstieg aus dem Erdgas fehlen bislang klare Regeln.

24.11.25

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral mit Fernwärme, Wärmepumpe und grünen Gasen statt fossilem Erdgas und Öl heizen. Doch für den Ausstieg aus dem Erdgas fehlen bislang klare Regeln. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte deshalb einen entsprechenden Referentenentwurf für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, mit dem die Bundesregierung die EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakete umsetzen will, in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. 

Zum heutigen Ende der Konsultationsfrist erklärt VKU-Chef Ingbert Liebing: 

„Wir begrüßen den Referentenentwurf ausdrücklich, auch wenn an der ein oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf besteht. Betreiber von Gasnetzen sollen damit endlich den Rechtsrahmen erhalten, um den Ausstieg aus der Erdgasversorgung planen und umsetzen zu können. Dazu müssen sie jeden einzelnen Strang ihres Gasnetzes prüfen und entscheiden, ob sie ihn stilllegen, ihn für Biomethan nutzen oder auf Wasserstoff umrüsten wollen. 

Wichtig und richtig ist die Entscheidung des BMWE, dass Eigentümer öffentlicher oder privater Grundstücke außer Betrieb genommene Leitungen grundsätzlich dulden müssen. Die Leitungen müssen also nicht unbedingt zurückgebaut werden: Das erspart unserer Volkswirtschaft den Worst Case mit immens hohen Rückbaukosten, zumal die Tiefbau- und Personalkapazitäten ohnehin knapp sind. Zudem dürfen Gasnetzbetreiber künftig Gesuche für einen neuen Anschluss ans Gasnetz ablehnen, wenn sie planen, aus der Gasversorgung auszusteigen. Das war bisher nicht möglich.   

Kritik an Informations- und Kündigungspflichten und fehlender Finanzierung von Wasserstoffverteilernetzen

Kritisch sehen wir hingegen die Pflicht, die Gaskunden bereits zehn Jahre vor der geplanten Trennung vom Gasnetzanschluss informieren zu müssen. Diese Frist ist angesichts der in vielen Kommunen bereits fortgeschrittenen, kommunizierten und politisch gewollten Planungen (19 Prozent der Stadtwerke planen laut einer VKU-Umfrage eine Stilllegung) im Einzelfall zu lang. Sinnvoller wären 5 Jahre Informationsfrist. Zudem sollte der Gesetzgeber den Informationsumfang auf das beschränken, was der Netzbetreiber auch leisten kann. 

Wichtig: Wo ein Wärmenetz schon existiert oder neu gebaut wird, sollten Gas- und Wärmenetze nicht für so einen langen Zeitraum parallel betrieben werden müssen.

Ein Wermutstropfen ist zudem, dass die Finanzierung für die Umrüstung von einzelnen Strängen der Gasnetze auf Wasserstoffverteilnetze offenbleibt. Sinnvoll sind die Vorschläge, die sich am Kernnetz orientieren: Die Kosten sollten über einen längeren Zeitraum hinweg verteilt und mit künftigen Erträgen verrechnet werden können, womit die Kostenbelastung gestreckt wird. Dieser sogenannte intertemporaler Kostenausgleich sollte direkt im Gesetz verankert und nicht durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Die Umrüstung auf Wasserstoffverteilernetze ist als Perspektive für Zweidrittel von 1,4 Millionen mittelständische Unternehmen zentral, die zu weit vom Kernnetz entfernt und in Teilen auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen sind. Was fehlt, ist allerdings, dass h2-ready-Investitionen als effiziente Transformationskosten im EnWG anerkannt werden und dass Gewinne aus dem Gasnetzgeschäft für die Weiterentwicklung zum Wasserstoffverteilnetz genutzt werden dürfen (Entgelt- und Transferregeln.) Hierzu braucht es eine EU-rechtskonforme Ergänzung des Gesetzes.“ 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

Wir halten Deutschland am Laufen – denn Zukunft wird vor Ort gemacht: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. 
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