VKU zur Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Energieeffizienz ganzheitlich denken 10.03.23

Berlin/Brüssel, 10.03.2023. Nach einer Marathonsitzung haben sich die EU-Gesetzgeber am heutigen Freitag in Brüssel auf eine gemeinsame Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) geeinigt. Sie ist Teil des Fit-for-55-Pakets, auf dessen Grundlage die EU die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen will. Der öffentliche Sektor soll bei der Absenkung des Energieverbrauchs eine Vorbildrolle übernehmen. Damit die neuen Vorgaben der EED in Kraft treten können, müssen Parlament und die EU-Länder sie formell bestätigen.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zur Novellierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED):

„Im Kampf gegen Klimawandel und Energiekrise spielen Energieeinsparungen und Energieeffizienz eine entscheidende Rolle. Die Bereitstellung technischer und finanzieller Hilfe für die Renovierung von öffentlichen Gebäuden sicherzustellen ist richtig und wichtig. Aber: Aus VKU-Sicht reicht es nicht aus, ausschließlich Renovierungsraten anzuheben. Energieeffizienz zu steigern, ist eine gesamtwirtschaftliche Aufgabe, die ganzheitlich gedacht werden muss.

Die in der Richtlinie genannten pauschalen Vorgaben sind aus VKU-Sicht kritisch: Danach muss der öffentliche Sektor den Energieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent senken. Die EU-Mitgliedstaaten müssen jährlich mindestens 3 Prozent der gesamten Nutzfläche von Gebäuden im Besitz öffentlicher Einrichtungen renovieren.

Entscheidend kommt es auf die nationale Umsetzung der Richtlinie an: Aus VKU-Sicht sollten Schwankungen im Gesamtendenergieverbrauch ausgeglichen werden. Der pauschale Ansatz im Bereich der Abwasserwirtschaft zum Beispiel durch Implementierung einer Bezugsgröße konkretisiert oder alternativ durch Ausweitung des Jahresmittelwertes auf die letzten fünf bis zehn Jahre verlängert werden.

Außerdem muss weiterhin sichergestellt werden, dass kommunale Unternehmen, die im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Dritten stehen, nicht schlechter behandelt werden als ihre Mitbewerber.“