Berlin, 10.12.2025. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch die finalen NEST-Festlegungen vorgestellt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die neuen Festlegungen insgesamt als “enttäuschend und den aktuellen sowie künftigen Aufgaben der Verteilnetzbetreiber absolut nicht angemessen”, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Nach wie vor fehle der notwendige investitionsfreundliche Regulierungsrahmen, der notwendig sei, wenn die Netzbetreiber die Investitionen für die Energiewende hochfahren müssen.
Der VKU habe sich für bessere Rahmenbedingungen eingesetzt und konnte zwar Anpassungen erreichen, etwa bei der Einführung eines OPEX-Aufschlags. Dennoch bleibt Kritik: „Die Detail-Änderungen gegenüber früheren Entwürfen reichen nicht aus, um die dringend notwendigen Investitionen in die Verteilnetze auf Rekordniveau auszulösen”, so Ingbert Liebing.
Die BNetzA hat laut VKU mehrere Kritikpunkte aus der Praxis aufgegriffen und die Regulierung praxisnäher gestaltet. „Positiv ist, dass künftig auch Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren vom sogenannten OPEX-Faktor profitieren können. Damit erkennt die BNetzA erstmals an, dass auch kleinere Netzbetreiber wachsende Aufgaben bei Personal, Digitalisierung und Netzausbau stemmen müssen.“
Ein Teil-Erfolg ist die Anhebung der Mindesteffizienz im Effizienzvergleich von 60 auf 70 Prozent. „Das bremst übermäßige Kürzungen und reduziert eventuell Härtefälle“, erklärt Liebing. Weitere Anpassungen seien zwar pragmatisch, lösen aber keine strukturellen Probleme.
Kritisch bleibt die Anpassung bei der Fremdkapitalverzinsung. Die Idee, Investitionsjahre künftig stärker zu gewichten, geht zwar auf eine VKU-Anregung zurück, ist allerdings nur eine Notlösung und bringt – nach Berechnungen der Branche – nur marginale Verbesserungen.
Letztlich bleiben aus Sicht der Stadtwerke wesentliche kritische Eingriffe erhalten: Zum Beispiel führt die verzögerte Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex (VPI) dazu, dass steigende Kosten erst mit erheblichem Zeitversatz anerkannt werden. Netzbetreiber erhalten den Ausgleich erst Jahre später. Das verschlechtert die Ertragslage und kann dringend notwendige Investitionen bremsen.
Die größten Unsicherheiten drohen aber bei den Änderungen im Effizienzvergleich. Bestehende Sicherungsmechanismen bei den statischen Verfahren sollen abgebaut werden. Damit wird die Unsicherheit und der Effizienzdruck für die Netzbetreiber verschärft.
Die BNetzA lehnt weiterhin ab, Kosten für Ausbildung oder Betriebskindergärten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen. „Damit werden ausgerechnet jene Unternehmen benachteiligt, die Verantwortung übernehmen und vor Ort in Fachkräftesicherung investieren.“
„Wir brauchen eine Regulierung, die die Realität anerkennt: Die Netze müssen massiv ausgebaut werden, für Klimaschutz, für Versorgungssicherheit, für die Digitalisierung. Alle Netzbetreiber – ob groß oder klein – müssten die Möglichkeit haben, steigende Kosten auszugleichen. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir erwarten, dass die Regulierung sie unterstützt, nicht behindert“, so Liebing.
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Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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