VKU zum NEST-Prozess
Trotz Teilerfolgen: Kritik bleibt bestehen
Die finalen Entwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum NEST-Prozess stoßen bei den Stadtwerken auf geteiltes Echo: Insgesamt überwiegt laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Kritik, vor allem bei mittleren und größeren Unternehmen.
30.10.25
Die finalen Entwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum NEST-Prozess stoßen bei den Stadtwerken auf geteiltes Echo: Insgesamt überwiegt laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Kritik, vor allem bei mittleren und größeren Unternehmen.
Berlin, 30.10.2025. Die finalen Entwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum NEST-Prozess stoßen bei den Stadtwerken auf geteiltes Echo: Insgesamt überwiegt laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Kritik, vor allem bei mittleren und größeren Unternehmen. Im Vergleich zum Konsultationsentwurf gibt es laut VKU zwar Verbesserungen, insgesamt sei die BNetzA aber weit hinter ihren Möglichkeiten geblieben. Unternehmen, die in die Zukunft investieren, erhalten nicht den benötigten Rückenwind.
„Sehr erfreulich ist, dass der OPEX-Aufschlag künftig auch im vereinfachten Verfahren Anwendung findet. Als VKU haben wir uns vehement dafür stark gemacht, um eine Benachteiligung kleinerer Netzbetreiber zu verhindern“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Damit erkenne die BNetzA an, dass auch kleinere Netzbetreiber investieren müssen. Bisher konnten nur große Netzbetreiber ihre laufenden Kosten erhöhen, wenn sie mehr Aufgaben bekamen, etwa durch mehr Anschlüsse und Digitalisierung. Jetzt dürfen auch kleinere Netzbetreiber, die im sogenannten vereinfachten Verfahren reguliert werden, zusätzliche Betriebskosten geltend machen.
Für Unmut sorgt dagegen, dass die BNetzA mehrere nachvollziehbare VKU-Forderungen in ihrem finalen Papier nicht berücksichtigt hat. Als Beispiel nannte Liebing Ausbildungskosten und Betriebs-Kitas. Die BNetzA will diese Kosten künftig nicht mehr als sogenannte dauerhafte und nicht beeinflussbare Kosten anerkennen lassen. Das sorge laut Liebing dafür, dass Unternehmen, die nicht ausbilden, im Vorteil sind. Unternehmen, die in Ausbildung investieren und dazu beitragen, den Fachkräftebedarf zu decken, stellten sich schlechter.
Liebing weiter: „Manche Ausgaben, wie etwa Lohnzusatzleistungen oder Betriebskindertagesstätten, erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen und sollten deshalb nicht dem reinen Effizienzdruck unterliegen. Wenn solche Leistungen gekürzt würden, um im Effizienzvergleich besser abzuschneiden, könnte das zentrale Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 1 EnWG) gefährden. Netzbetreiber stehen schon heute im Wettbewerb mit anderen Branchen um qualifizierte Fachkräfte. Ein Wettstreit um die niedrigsten Personalzusatzkosten würde diesen Kampf um Talente zusätzlich erschweren und damit die Energiewende schlimmstenfalls insgesamt gefährden.“
Neue Abgrenzung zwischen Regel- und vereinfachtem Verfahren
Künftig wird für die Einordung der Netzbetreiber zwischen vereinfachtem und Regelverfahren die angepasste Erlösobergrenze als Kriterium herangezogen. Durch diese Änderung müssen nun deutlich weniger Unternehmen in das bürokratisch aufwendigere Regelverfahren wechseln. „Der VKU hat sich immer dafür eingesetzt, dass kleine Netzbetreiber weiterhin vom vereinfachten Verfahren profitieren können“, sagt Liebing.
Außerdem hebt die Bundesnetzagentur den Mindesteffizienzwert von 60 auf 70 Prozent an. Dadurch wird die maximal abzubauende Ineffizienz begrenzt und gleichzeitig der Aufwand für Härtefallanträge begrenzt. Dazu Liebing: „Ein pragmatischer und administrativ entlastender Schritt, der zusätzliche Sicherheit schafft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf eine wichtige Anpassung der Fremdkapitalkomponente. „Es wäre besser gewesen, bei der bisherigen Systematik zu bleiben, deshalb sehen wir die aktuelle Lösung als suboptimalen Kompromiss“, so Liebing. Mit der vorgesehenen stärkeren Gewichtung von Jahren mit hoher Investitionstätigkeit bei der Ermittlung des FK-Zinses kann künftig besser berücksichtigt werden, wenn das Anlagevermögen nicht gleichmäßig, sondern investitionsdynamisch aufgebaut wurde. „Die Bundesnetzagentur hat zwar auf unsere Anregungen reagiert. Wir bezweifeln, dass sich die aktuelle Regelung positiv für die Netzbetreiber auswirkt. Es wird entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung ankommen. Hier hoffen wir auf weitere Erläuterungen des Regulierers zur Berechnungsmethode“, erklärt Liebing.
„Die Bundesnetzagentur hat mehrere Kritikpunkte aus der Praxis aufgegriffen und die Regulierung praxisnäher und investitionsfreundlicher gestaltet. „Aber auch nach den angekündigten Verbesserungen bleiben aus Sicht der Stadtwerke kritische Eingriffe erhalten.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: https://www.vku.de/vku-positionen/