Ende der Stellungnahmefrist
VKU zum NEST-Prozess: Neue Regeln gefährden Energiewende

Anlässlich des Endes der Stellungnahmefrist zu den NEST-Festlegungsentwürfen appelliert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an die Bundesnetzagentur (BNetzA), ihre bisherige Haltung zu überdenken.

30.07.25

Berlin, 30.07.2025. Anlässlich des Endes der Stellungnahmefrist zu den NEST-Festlegungsentwürfen appelliert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an die Bundesnetzagentur (BNetzA), ihre bisherige Haltung zu überdenken. „Die Pläne der Bundesnetzagentur benachteiligen insbesondere kleinere Stromnetzbetreiber massiv“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der VKU macht in seiner Stellungnahme deutlich, an welchen Punkten aus Sicht der kommunalen Verteilnetzbetreiber dringender Anpassungsbedarf besteht.

Die Pläne der Bundesnetzagentur zur Regulierung der Strom- und Gasnetze betreffen insbesondere die Rahmenbedingungen für Investitionen, Effizienzvorgaben und die Anwendung vereinfachter Verfahren. Sie sorgen für große Unruhe bei den kommunalen Netzbetreibern. Das belegt eine aktuelle Umfrage des VKU unter mehr als 700 Verteilnetzbetreibern: Mehr als 87 Prozent der Unternehmen bewerten die geplanten Änderungen im Rahmen der sogenannten NEST-Regulierung der Bundesnetzagentur als negativ oder sehr negativ für den Energiemarkt.

„Wir sind überzeugt: Mit der geplanten Regulierung verfehlt die Bundesnetzagentur ihre selbstgesteckten Ziele“, sagt Liebing. Die Bundesnetzagentur war angetreten, das System einfacher zu machen und die Netzbetreiber für die Aufgaben der Energiewende zu stärken. Diese Ziele unterstütze der VKU, aber die vorgesehenen Maßnahmen seien dafür nicht zielführend. Die BNetzA schaffe mehr Bürokratie und Unsicherheit. Zudem würde den Netzbetreibern Kapital für dringend erforderliche Investitionen in den Netzausbau entzogen.  
Die beabsichtigte Verkürzung der bisherigen Regulierungsperiode von 5 auf 3 Jahre schaffe mehr statt weniger Bürokratie, die Unternehmen und Behörden würden in eine Dauerschleife neuer Regulierung geraten. „Das macht das System komplizierter und schafft neue Unsicherheiten“, kritisiert Liebing.

Der VKU kritisiert, dass die neuen Regeln vor allem kleinere Netzbetreiber im ländlichen Raum stark belasten würden. Diese würden vom bürokratiearmen vereinfachten Verfahren ins komplexere Regelverfahren gedrängt, müssten künftig mit mehr Bürokratie und weniger finanzieller Planungssicherheit rechnen. Vergünstigungen bei den Betriebskosten (OPEX-Zuschlag) werde nur großen Netzbetreibern im Regelverfahren, aber nicht den kleinen Betreibern im vereinfachten Verfahren gewährt. „Obwohl sie vor den gleichen Herausforderungen steigender Betriebskosten stehen“, kritisiert Liebing. Viele Unternehmen könnten dadurch gezwungen sein, Investitionen zu verschieben oder ganz aufzugeben. „Man darf sich nicht wundern, wenn diese Unternehmen resignieren und Investitionen in die Energiewende infrage stellen“, warnt Liebing.

Der OPEX-Faktor soll nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur zudem nur einmalig in der nächsten Regulierungsperiode gelten – der VKU fordert dies aber auch darüber hinaus, weil die Aufgaben nicht in wenigen Jahren beendet sein werden. Die Redispatch-Kosten sollten nicht pauschal in den Effizienzvergleich einfließen, denn viele dieser Kosten können die Netzbetreiber laut VKU gar nicht beeinflussen.

Die kommunalen Netzbetreiber seien für die Aufgaben der Energiewende wichtige Partner vor Ort. Viele Aufgaben der Transformation finden gerade in den Verteilnetzen statt: „Hier werden über 90 Prozent der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien angebunden. Das leisten die Netzbetreiber bereits seit vielen Jahren mit hohem Engagement und größtem Erfolg mit maximaler Versorgungssicherheit. Dafür brauchen wir mehr Unterstützung und wünschen uns mehr Vertrauen“, sagt Ingbert Liebing.

Die fachlich fundierten Argumente der Praktiker aus den Unternehmen sollten jetzt, in der Schlussphase des NEST-Prozesses, mehr Gewicht bekommen, erwartet der VKU.  „Wir sind gesprächsbereit und bringen uns gern konstruktiv ein, um den NEST-Prozess und die Energiewende zu einem Erfolg zu führen“, so Liebing.

Weitere Informationen:

VKU-Stellungnahme zum Entwurf der Festlegungen der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF)

VKU-Stellungnahme zum RAMEN Festlegungsentwurf

VKU-Umfrage unter mehr als 700 Verteilnetzbetreibern zur NEST-Regulierung

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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