Dazu erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen viele kritischen Infrastrukturen zur Versorgung mit Energie, Wasser und Telekommunikation sowie zur Entsorgung von Abwasser und Abfall betreiben:
„Das jahrelange Warten hat hoffentlich bald ein Ende. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorger sowie Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen.
Die Parlamentarier verbessern das Kritis-Dachgesetz erheblich: Sie formulieren den klaren Auftrag, die Transparenzpflichten in den entsprechenden Einzelgesetzen zu stutzen, was die Sicherheit langfristig stärken würde. Gerade der Terror-Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt, dass Transparenz nicht zulasten der Sicherheit der Energieversorgung gehen darf. Auch das Votum des gestrigen Koalitionsausschuss hierzu empfinden wir als Rückenwind. Hilfreich ist auch, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) künftig eine aktivere Rolle spielen soll: Das BBK soll nach einer Meldung von Betreibern unverzüglich darauf reagieren und Hilfestellungen bieten und zudem auch auf Basis aller Meldungen ein Lagebild erstellen.
Wichtig ist, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung. Erstens fehlen noch wesentliche Vorgaben, wie die Nationale Risiko-Analyse und -Bewertung der Bundesregierung. Zweitens kommen neue Vorgaben, wie die Erfassung und Meldung kritischer Komponenten, hinzu.
Klar muss auch sein: 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Die Abwehr von Terrorangriffen und Anschlägen auf unsere Infrastruktur ist Aufgabe von Bund und Ländern, die das Gewaltmonopol innehaben. Stadtwerke, Wasserversorger und Müllabfuhr sind nicht die Polizei. Die viel diskutierte Abwehr etwa von Drohnen kann daher nicht ihrem Aufgabenbereich zugeordnet werden.
Sinnvoll wäre zudem, wenn die Bundesregierung im nächsten Schritt den Schutz kritischer Infrastrukturen zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und endlich ihre Gesamtstrategie und nationale Risiko-Analyse und -Bewertung vorlegt. Auch die Finanzierung muss noch sicherstellt und die Krisenresilienz gestärkt werden, etwa mittels einer Nationalen Notfallreserve.”
Für den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen schlägt der VKU weiterhin vor:
- den Schutz kritischer Infrastrukturen zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Für Behörden wären Fälle, in denen juristische Abwägungen notwendig sind, damit leichter. Das würde auch den mühsamen Prozess der Rückabwicklung von Transparenzpflichten in unterschiedlichsten Gesetzen erleichtern. Die Sicherheit der Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung hätten dann immer Vorrang.
- endlich die Gesamtstrategie und nationale Risiko-Analyse und -Bewertung vorzulegen. Die Bundesregierung sollte zum einen eine Strategie zur Steuerung der gesamten Resilienz unseres Landes entwerfen und den Zuständigkeitsdschungel lichten. Wir brauchen klare und eindeutige Zuständigkeiten. Zum anderen sollte die Bundesregierung endlich ihre nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen. Schließlich sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei ihrer eigenen Risikoanalyse und -bewertung darauf angewiesen. Beides hätte bereits seit dem 17. Januar nach CER-Richtlinie vorliegen müssen.
- Krisen schnell zu bewältigen. Abseits des Kritis-Dachgesetzes brauchen wir auch eine Nationale Notfallreserve mit Großgeräten zur Sicherstellung einer Inselstromversorgung, um die Stromversorgung möglichst binnen 24 Stunden provisorisch wiederherstellen zu können. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern, die am besten zu einem gemeinsamen Lagebild führt. Auch regulatorische Hürden müssen auf den Prüfstand: Transparenzpflichten, die Betreiber zwingen, die Verläufe ihrer Netze etc. zu veröffentlichen. Anpassung der regulatorischen Anreize, damit Investitionen in die Resilienz der Netze wirtschaftlich tragfähig bleiben.
- Finanzierung sicherstellen: Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Der VKU fordert, die Finanzierung über die nach Art. 109 Grundgesetz geschaffene Ausnahme von der Schuldenbremse für Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz sowie aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sicherzustellen.
Hintergrund zum Kritis-Dachgesetz
Das Kritis-Dachgesetz schafft erstmals Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen vor physischen Angriffen, verpflichtet zu Risiko- und Resilienzplänen und Einführung von Krisenmanagementsystemen sowie zur Meldung größerer Störungen oder Vorfälle an Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Kritis-Dachgesetz schreibt außer einer Risikoanalyse und Risikobewertung keine weiteren konkreten Maßnahmen vor. Was Unternehmen konkret machen müssen, wird erst später in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Bundesministeriums des Inneren bzw. später der Fachministerien oder durch branchenspezifische Sicherheitsstandards geregelt. Insgesamt werden elf Sektoren adressiert, unter anderem Energie-, Wasser-, Abfall- und Telekommunikationswirtschaft.
Mit dem Kritis-Dachgesetz will Deutschland die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (sog. CER-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Oktober 2024 passieren müssen. Deshalb hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt. Frist zur Umsetzung der Maßnahmen ist der 17. Juli 2026. Schutz vor Cyber-Angriffen adressiert wiederum die NIS2-Richtlinie.
Weiterführende Informationen:
BMI zum Kritis-Dachgesetz: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/kritis-dg-kabinett.html
EU-Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_24_5988
VKU-Vorschläge zur Nationalen Notfallreserve: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/vku-fordert-nach-berliner-stromausfall-nationale-reserve-schaffen-regulatorische-huerden-abbauen-redundanzen-staerken-finanzierung-ueber-sondermittel-sicherstellen/
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
Wir halten Deutschland am Laufen – denn Zukunft wird vor Ort gemacht: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: https://www.vku.de/vku-positionen/