VKU zum Kabinettsbeschluss:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen – Kommunale Entgeltansprüche endlich wirksam absichern und Abfallvermeidung stärken!

Das Bundeskabinett hat heute das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen und damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Abfallvermeidung und zum Recycling gemacht. Der VKU begrüßt diesen Schritt, sieht aber Nachbesserungsbedarf.

11.02.26

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen und damit einen weiteren Schritt zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Abfallvermeidung und zum Recycling gemacht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diesen Fortschritt, sieht aber dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Rechte der Kommunen zu stärken und die Finanzierung kommunaler Leistungen fair und rechtssicher auszugestalten.

Nach geltendem Verpackungsrecht müssen die dualen Systeme ein Entgelt für die Mitbenutzung kommunaler Sammelstrukturen zahlen, etwa für die gemeinsame Erfassung von Papierverpackungen in der Papiertonne oder für die Reinigung und Unterhaltung von Glascontainer-Standplätzen. In der Praxis sind diese Entgelte jedoch nur schwer durchsetzbar. Die Kommunen müssen ihre Leistungen vollständig erbringen, gehen aber bei ausbleibenden Einigungen finanziell in Vorleistung und müssen berechtigte Ansprüche häufig über Jahre hinweg einklagen. Diese Situation führt zu einer untragbaren Schieflage zulasten der kommunalen Gebührenzahlerinnen und -zahler.

VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena, Uwe Feige, erklärt dazu:
„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber er reicht nicht aus. Es kann nicht sein, dass Kommunen ihre Leistungen zuverlässig erbringen und trotzdem Jahre auf Entgelte warten müssen, die ihnen zustehen. Wenn Entgelte nach gebührenrechtlichen Grundsätzen kalkuliert werden müssen, dann müssen sie auch nach diesen Grundsätzen durchsetzbar sein. Wir brauchen endlich ein gesetzlich verankertes kommunales Festsetzungsrecht, damit die dualen Systeme nicht anders behandelt werden als jeder private Abfallgebührenzahler.“

Feige betont, dass ein solches Festsetzungsrecht notwendig ist, um kommunale Planungssicherheit zu gewährleisten und Fehlanreize im System zu vermeiden. Kommunen leisteten einen essenziellen Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und könnten diese Rolle nur dann dauerhaft erfüllen, wenn ihre Ansprüche rechtlich abgesichert seien.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzesentwurfs stellt die neu zu errichtende „Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“ dar, die u.a. die Wiederverwendung von Verpackungen und Mehrwegsysteme unterstützen soll. Feige: „Kommunale Entsorgungsbetriebe sind bereits in vielfältiger Weise in Projekten der Wiederverwendung, Mehrwegsystemen und Maßnahmen der Umweltpädagogik engagiert. Wir freuen uns, wenn dieses Engagement durch das neue Verpackungsrecht Unterstützung erfährt. Trotz Widerständen aus der Privatwirtschaft sollte der Gesetzgeber an dieser wegweisenden Innovation unbedingt festhalten!“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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