VKU zum Energiewirtschaftsgesetz: Energy Sharing braucht klare Regeln und kommunale Beteiligung
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwochvormittag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beraten. Der VKU begrüßt die geplante Einführung von Energy Sharing im Rahmen der EnWG-Novelle.
15.10.25
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwochvormittag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beraten. Der VKU begrüßt die geplante Einführung von Energy Sharing im Rahmen der EnWG-Novelle.
Berlin. Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwochvormittag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beraten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die geplante Einführung von Energy Sharing im Rahmen der EnWG-Novelle. „Energy Sharing ist eine spannende Idee für engagierte Bürgerinnen und Bürger“, sagt Kai Lobo, stellvertretender VKU-Hauptgeschäftsführer und Abteilungsleiter Energie. „Auch viele Kommunen sind interessiert: lokal erzeugter grüner Strom lässt sich für energieintensive Prozesse verwenden – etwa in der Abwasserbehandlung oder in Schwimmbädern”. Doch die Umsetzung ist komplex: „Ohne intelligente Messsysteme, präzise Bilanzierung und klare Abrechnungsprozesse funktioniert das nicht“, so Lobo. Dafür sei unter anderem zunächst eine Festlegung der Bundesnetzagentur über die Marktkommunikationsprozesse notwendig.
Und da Energy Sharing in den seltensten Fällen eine Vollversorgung ermöglicht, braucht es einen Reststromlieferanten. Dieser Reststromlieferant ist darauf angewiesen, zuverlässig und rechtzeitig darüber informiert zu werden, wenn ein Letztverbraucher an einem Energy-Sharing-Konstrukt teilnimmt, welche Verbrauchskurve dieser Letztverbraucher hat und welche Energiemengen ihm über das Energy Sharing zugeordnet werden. Entsprechende gesetzliche Informationspflichten sind hierfür ein Muss.
Besonders kritisch sieht der VKU die geplante räumliche Ausweitung über Bilanzierungsgebiete hinweg. In Bilanzierungsgebieten werden Stromeinspeisungen und -verbräuche Marktteilnehmern zugeordnet, damit Stromhandel und Abrechnung korrekt durchgeführt werden können. Würde Energy Sharing über die Grenzen von Bilanzierungsgebieten hinweg ermöglicht, entstünden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Marktprozesse – mit komplexen Schnittstellen, erhöhtem Abstimmungsbedarf und steigenden Kosten.
Kai Lobo: „Bei all den Fragen, die der Gesetzentwurf noch offen lässt – wer ist beim Energy Sharing eigentlich für Abrechnung, Bilanzierung und Netzentgelte verantwortlich? – empfehlen wir dringend, die Bilanzierungsgebiete nicht zu überschreiten. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass Strommengen und Netzentgelte nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können.“ Selbst im Gesetzesentwurf heißt es: „Die Komplexität des Verfahrens nimmt noch einmal erheblich zu, sofern sich die betreffenden Verbrauchsstellen nicht innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets befinden.“
Und was für uns absolut nicht hinnehmbar ist: Ausgerechnet kommunale Unternehmen sind nach dem aktuellen Gesetzesentwurf vom Energy Sharing ausgeschlossen. Denn dieser erlaubt Unternehmen eine Teilnahme nur, wenn sie die KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen. Kommunalen Unternehmen ist es bislang unmöglich diese Definition erfüllen, weil sie öffentliche Eigentümer haben. „Das ist absurd“, kritisiert Lobo. „Gerade kommunale Abwasserbetriebe oder Bäder könnten mit lokalem Strom ihre Prozesse klimafreundlich gestalten. Wir brauchen eine eigene KMU-Definition im Gesetz, die sich an Größe und Umsatz des Unternehmens orientiert.“
„Deshalb gilt: Energy Sharing ja – aber bitte mit Maß, innerhalb klarer bilanzierbarer Grenzen und zum Nutzen des Klimaschutzes vor Ort“, so Lobo.
Weitere Informationen:
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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