AgNes-Prozess
VKU warnt vor Vertrauensbruch und Komplexitätsfalle ohne Lenkungswirkung durch geplante Speicher-Netzentgelte der Bundesnetzagentur
In der Diskussion um Netzentgelte für Speicher setzt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für ein einfaches und netzdienliches Modell ein. In einer Stellungnahme zu Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im sogenannten AgNes-Prozess fordert der VKU-Vertrauensschutz für Speicher und für fortgeschrittene Projekte.
06.03.26
In der Diskussion um Netzentgelte für Speicher setzt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für ein einfaches und netzdienliches Modell ein. In einer Stellungnahme zu Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im sogenannten AgNes-Prozess fordert der VKU-Vertrauensschutz für Speicher und für fortgeschrittene Projekte.
Berlin, 06.03.2026. In der Diskussion um Netzentgelte für Speicher setzt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für ein einfaches und netzdienliches Modell ein. In einer Stellungnahme zu Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im sogenannten AgNes-Prozess fordert der VKU-Vertrauensschutz für Speicher und für fortgeschrittene Projekte. „Eine rückwirkende Einführung von Netzentgelten für Batteriespeicher würden das Vertrauen in die Investitionssicherheit in Deutschland ruinieren“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Pläne bewertet der Verband als zu komplex, zu wenig wirksam und als Risiko für bestehende und geplante Investitionen in Speicher- und Wasserstoffprojekte.
Der VKU kritisiert die Komplexität und dabei gleichzeitig den mangelnden Nutzen der BNetzA-Vorschläge, weil sie zusätzliche Prognosen, umfangreiche IT-Anpassungen und komplizierte bilanzielle Abgrenzungen erfordern würden. Gleichzeitig wäre die beabsichtigte Lenkungswirkung kaum gegeben, da Speicher schon heute überwiegend preis- und systemorientiert betrieben würden. Liebing: „Ein Entgeltsystem, das komplizierter ist als die Energiewirtschaft selbst, hilft niemandem.“
Besonders kritisch bewertet der VKU das Vorhaben der BNetzA, die gesetzliche Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG rückwirkend einzuschränken. Kommunale Unternehmen gehen bei Planungen und Investitionen davon aus, dass Speicher, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, von Netzentgelten befreit sind und diese Befreiung anschließend für 20 Jahre gilt. So hatte es der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des EnWG ausdrücklich beschlossen. Eine nachträgliche Änderung würde nach Ansicht des Verbands tief in bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen eingreifen und erhebliche wirtschaftliche Risiken auslösen oder gar schaden. Eine Kurzumfrage des VKU unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass bereits aus einer sehr kleinen Stichprobe Projekte mit mehr als 1,4 Gigawatt an Speicherleistung in der Umsetzung gefährdet sind. Das widerspricht den politischen Ausbauzielen für Speicher- und Wasserstoffinfrastruktur. Liebing warnte: „Wer rückwirkend in Investitionen eingreift, riskiert Projektstopps und zerstört Vertrauen.“
Die kommunalen Unternehmen haben ein besonderes Interesse an verlässlichen Rahmenbedingungen. Viele Speicher- und Wasserstoffprojekte werden von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern geplant oder bereits umgesetzt. Für sie sind langfristig stabile Investitionsbedingungen entscheidend, um neue Anlagen finanzieren und betreiben zu können. Aus Sicht des VKU braucht es ein transparentes, planbares und einfaches Netzentgeltsystem, das die Finanzierung der Netze sichert, den systemdienlichen Betrieb von Speichern stärkt und die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht gefährdet.
VKU-Vorschläge
Als Alternative hat der VKU ein eigenes Modell vorgelegt. Es sieht Kapazitätspreise für Speicher oberhalb der Niederspannung vor, die sich an der vertraglich vereinbarten Anschlusskapazität orientieren und bei netzdienlicher Fahrweise deutlich abgesenkt werden könnten. Speicher von Privathaushalten und kleinen Betrieben, die in der Niederspannung angeschlossen sind, wären damit nicht betroffen. Ein Arbeitspreis für Speicher sollte aus VKU-Sicht nicht eingeführt werden. Für Elektrolyseure fordert der Verband eine Gleichbehandlung mit Speichern. „Unser Vorschlag ist einfach, fair und wirksam“, sagte Liebing. Er ermögliche netzdienliches Verhalten und halte gleichzeitig die Kosten im Griff.
Liebing betonte, der VKU unterstütze grundsätzlich das Anliegen, die Netzentgeltstruktur weiterzuentwickeln. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Investitionssicherheit gehen. „Wir wollen eine faire Beteiligung an den Netzkosten, aber mit Augenmaß und ohne Investitionsbremsen für fortgeschrittene Projekte.“
Weitere Informationen: VKU-Stellungnahme zu den Orientierungspunkten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Speichernetzentgelten im AgNes-Prozess
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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