Berlin, 17.06.2019. Der VKU hat sein Gutachten „Finanzierung der Energiewende – Reform der Entgelte- und Umlagesystematik“ veröffentlicht, das von r2b energy consulting erstellt wurde. Das Gutachten schlägt die schrittweise Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises vor: Die gegenwärtigen Energiepreisbestandteile mit klimapolitischem Bezug (zum Beispiel EEG- und KWKG-Umlage) werden zusammenzufasst und entsprechend an der CO2-Intensität der jeweiligen Energieträger in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ausgerichtet.
„Wir haben uns frühzeitig mit dem Thema CO2-Bepreisung befasst. Unser Gutachten, das wir schon vor längerem beauftragt hatten, nimmt die Energieversorgung als Ganzes in den Blick. Die Finanzierung der Energiewende wird damit einfacher, transparenter und ökologisch vorteilhafter“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.
Vor allem die Stromkunden sind heute überproportional mit Energiewendekosten belastet. Der Vorschlag des VKU sieht daher eine Angleichung dieser Kosten in Form eines CO2-Preises bis 2030 vor. Dies führt vor allem zu Entlastungen beim Strompreis. Allerdings hat das Gutachten auch Varianten untersucht, bei denen bis 2030 eine Teilangleichung vorgenommen wird: „Damit zeigen wir der Politik Handlungsspielräume auf. Denn klar ist: Der Übergang muss schrittweise und sozialverträglich gestaltet werden. Verbraucher brauchen Zeit und bessere steuerliche Förderungen für die Umstellung, etwa beim Kauf von Elektromobilen oder bei der energetischen Gebäudesanierung,“ so Katherina Reiche.
Der Vorschlag sieht keine neuen Belastungen für Verbraucher vor. Ziel der Reform ist eine bessere Lenkungswirkung in Richtung CO2-armer Technologien – auch im Verkehrs-und Wärmesektor. Die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises würde zu mehr Marktwirtschaft in der Energieversorgung führen: Marktverzerrungen werden abgebaut und Kunden werden von zu hohen Strompreisen entlastet. Das bringt die Flexibilisierung der Energieversorgung voran, ermöglicht Sektorenkopplung und reizt Investitionen in neue Technologien an. „Dieser neue Finanzierungsmechanismus kann so zum Konjunkturprogramm für Deutschland werden. Eine CO2-Bepreisung allein reicht jedoch nicht aus. Darüber hinaus brauchen wir flankierende Maßnahmen, durch die neue Technologien schneller in den Markt gebracht werden“, unterstreicht Katherina Reiche.
Eine Kurz- und Langversion des Gutachtens „Finanzierung der Energiewende – Reform der Entgelte- und Umlagesystematik“ finden Sie auf der VKU-Webseite.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.