VKU nimmt Stellung zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes 16.06.23

Berlin, 16.06.2023. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des sogenannten Wärmeplanungsgesetzes (Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) betont der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die zentrale Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung als Leitinstrument für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende, erneuert seine Kritik an starren Vorgaben und macht sich für mehr Flexibilität stark.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am heutigen Donnerstag in Berlin:

„Mit kommunalen Wärmeplänen können Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und damit kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt. Kommunale Energieversorger und Infrastrukturbetreiber müssen in jeder Stufe des Wärmeplanungsprozesses eingebunden werden. Sie sind es, die die Wärmeplanung zum größten Teil vor Ort umsetzen. Deshalb ist es gut, dass mit den in der Koalition vereinbarten Änderungen am Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz die Rolle der kommunalen Wärmeplanung deutlich gestärkt wird. Umso wichtiger ist jetzt auch dieses Gesetzgebungsverfahren für ein Gelingen der Wärmewende.

Um den Unterschieden vor Ort gerecht werden zu können, benötigen die Wärmenetzbetreiber ein Mindestmaß an Flexibilität. Auf eine starre 50-Prozent-Erneuerbaren-Quote für das Jahr 2030 für jeden einzelnen Netzbetreiber sollte daher verzichtet werden. Entscheidend sollte vielmehr sein, dass bis zum Jahr 2045 die vollständige Dekarbonisierung aller Wärmenetze in Deutschland angestrebt wird. Auf dem Weg dorthin müssen wir den unterschiedlichen Bedingungen vor Ort flexibel Rechnung tragen.

Durch die Wärmewende werden die leitungsgebundenen Infrastrukturen der öffentlichen Energieversorger an Bedeutung gewinnen. Deshalb müssen parallel zu Ausbau und Transformation der Wärmenetze, auch der Ausbau der Stromnetze, die Transformation der Gasnetze sowie die Erzeugung erneuerbarer Gase im Wärmeplanungsgesetz Berücksichtigung finden.

Für die notwendige Wärmewende sind hohe Investitionen notwendig, die ohne staatliche Förderung nicht zu stemmen sein werden. Der Aus- und Umbau der Fernwärme benötigt drei Milliarden Euro pro Jahr aus öffentlicher Hand verlässlich bis Mitte der 30er Jahre. Deshalb muss der Förderrahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) deutlich ausgeweitet werden.

Für eine umfassende kommunale Wärmeplanung müssen alle Versorgungsoptionen in Wärmeplänen abbildbar sein. Die Versorgungsgebiete, die in einem Wärmeplan ausgewiesen werden können, dürfen nicht auf Fernwärmeversorgungsgebiete und Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung beschränkt sein. Auch Gasversorgungsgebiete, Stromversorgungsgebiete - bei einer Fokussierung auf Wärmepumpen - und Prüfgebiete sollten ausgewiesen und Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) und Stromnetzausbaupläne berücksichtigt werden können.

Alle Akteure vor Ort benötigen Klarheit über die künftige klimaneutrale Wärmeversorgung. Unnötige Doppelstrukturen müssen vermieden werden. Deshalb sollte die Wärmeplanung mehr Verbindlichkeit erhalten.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
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