VKU fordert Nachbesserungen am Batterie-Anpassungsgesetz: Kommunen brauchen mehr Spielraum – Hersteller stärker in die Pflicht nehmen/ Verbot von Einweg-Vapes zur Reduzierung von Brandrisiken

Der VKU begrüßt grundsätzlich die geplante Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542. Doch der aktuelle Referentenentwurf des Batt-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) greift aus Sicht des VKU an entscheidenden Stellen zu kurz.

06.06.25

Berlin.Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die geplante Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542. Doch der aktuelle Referentenentwurf des Batt-EU-Anpassungsgesetzes (Batt-EU-AnpG) greift aus Sicht des VKU an entscheidenden Stellen zu kurz. In seiner Stellungnahme fordert der Verband konkrete Nachbesserungen – insbesondere bei der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien.

„Die Kommunen sind bereit, Verantwortung für eine sichere und nachhaltige Batterierücknahme zu übernehmen“, betont Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. „Dafür brauchen sie jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die ihnen Handlungsspielräume eröffnen und zugleich die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen. Dazu gehört auch ein Verbot besonders gefährlicher Produkte wie Einweg-Vapes, um Brandrisiken zu reduzieren. Nur so lassen sich die EU-Vorgaben praxistauglich umsetzen.“

Zustimmung findet beim VKU, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger künftig neben Gerätealtbatterien auch Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern aus privaten Haushalten zurücknehmen sollen. Dies entspreche ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit für Haushaltsabfälle. Voraussetzung sei jedoch, dass alle Entsorgungsträger rechtzeitig mit geeigneten Sammelbehältern ausgestattet werden – eine Aufgabe, die bislang nur schleppend vorankommt.

Kritisch sieht der VKU hingegen die geplanten Einschränkungen bei der Verwertung von Starterbatterien. In Zukunft dürfen die Kommunen diese Batterien nicht mehr selbst verwerten, sondern müssen sie an bestimmte Entsorgungsunternehmen abgeben, die von Rücknahmesystemen ausgewählt wurden. Der VKU fordert, die bisherige Praxis der Eigenverwertung beizubehalten – nicht zuletzt, weil Ausschreibungen oft zu realistischeren Erlösen führen, mit denen die Sammelleistung finanziert werden kann. Die EU-Verordnung lasse diesen Spielraum ausdrücklich zu.

Darüber hinaus warnt der Verband vor der wachsenden Brandgefahr durch Lithium-Batterien. Der VKU fordert ein Verbot besonders gefährlicher Produkte – etwa Einweg-Vapes – sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Entsorgungsunternehmen, denen durch Batteriebrände ein Schaden entstanden ist.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt 1.592 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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