Eckpunktepapier zur Stärkung der Transformationstechnologien
VKU: Bei Förderung auch Anlagenbau und Betrieb berücksichtigen 28.02.23

Berlin, 28.02.2023. Das in der vergangenen Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte „Eckpunktepapier zur Stärkung der Transformationstechnologien für die Energiewende“ mit Plänen zum Ausbau der erneuerbaren Energien stößt beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Zustimmung. Allerdings: Die darin erwähnten Maßnahmen sehen ausschließlich eine industriepolitische Förderung vor. Nach Ansicht des VKU sollten auch Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Netzen, Speichern und Elektrolyseuren bei den Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU:

„Der VKU unterstützt alle Initiativen, die zur Versorgungssicherheit und zum Gelingen der Energiewende beitragen. Auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung die Produktionskapazitäten für Erneuerbare Energien und Stromnetze in Deutschland sowie Europa stärken will.

Im Fokus der von Bundesminister Habeck vorgestellten Eckpunkte steht die Schaffung industrieller Produktionskapazitäten, damit die für den Erneuerbare-Energien-Ausbau notwendigen Transformationstechnologien rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Aus Sicht von Stadtwerken, Verteilnetzbetreibern und kommunalen Energieversorgern sollte in den im Papier genannten Fördermaßnahmen – CAPEX- und OPEX-Förderung, staatliche Risikoabsicherung und Innovationsförderung – die ganze Wertschöpfungskette berücksichtigt werden: Dazu zählen auch Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Netzen, Speichern und Elektrolyseuren.

Denn die Investitionsbereitschaft der Energiewirtschaft ist nicht nur wichtig für die Erreichung der Ausbauziele, sondern auch zur Verstetigung der Nachfrage nach entsprechenden Technologien, was wiederum Bedingung für die Schaffung entsprechender industrieller Produktionskapazitäten ist.

Auch die Bedeutung der Energieversorgung für den Wirtschaftsstandort rechtfertigt eine Einbeziehung der Energiewirtschaft in die geplanten Maßnahmen. Die zu errichtenden Produktionskapazitäten sind auf eine verlässliche Versorgung mit (Grün-)Strom angewiesen. Auch deswegen spricht sich der VKU für analoge staatliche Unterstützungsinstrumente für Energieversorgungsunternehmen aus, die ausdrücklich auch den parallelen Ausbau gesicherter Leistung unter Einbezug von KWK und Gaskraftwerken beinhalten müssen.

Die in den Eckpunkten skizzierten Handlungsschwerpunkte Energiesystemplanung, Flächenverfügbarkeit und Planungs- und Genehmigungsverfahren betrachtet auch der VKU als zentral. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die im Zuge der EU-Notfall-Verordnung geschaffenen Genehmigungserleichterungen unbefristet zu verlängern.“