Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen
VKU begrüßt TKG-Änderungsgesetz 2025: Glasfaserausbau liegt endlich im überragenden öffentlichen Interesse

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes 2025 durch den Deutschen Bundestag. Die gesetzliche Feststellung, dass der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen im überragenden öffentlichen Interesse liegt, ist aus Sicht des VKU ein wichtiger und überfälliger Schritt, um den Netzausbau in Deutschland erheblich zu beschleunigen

26.06.25

Berlin, 26. Juni 2025. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes 2025 durch den Deutschen Bundestag. Die gesetzliche Feststellung, dass der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen im überragenden öffentlichen Interesse liegt, ist aus Sicht des VKU ein wichtiger und überfälliger Schritt, um den Netzausbau in Deutschland erheblich zu beschleunigen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärt: „Die kommunalen Unternehmen engagieren sich bundesweit seit Jahren mit großem Einsatz im Glasfaserausbau. Dass dieser Ausbau jetzt ausdrücklich als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird, ist ein starkes Signal. Es unterstreicht die Bedeutung einer zukunftssicheren digitalen Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für gleichwertige Lebensverhältnisse und für die erfolgreiche digitale Transformation.“

Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Netze deutlich verbessert. Die gesetzliche Klarstellung soll gewährleisten, dass Glasfaser- und Mobilfunkprojekte in Genehmigungsverfahren künftig ein höheres Gewicht erhalten und dadurch schneller vorankommen. Die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.

„Die Entscheidung des Bundestages gibt den kommunalen Netzbetreibern mehr Planungssicherheit und Rückenwind. Gerade in Zeiten, in denen Deutschland bei der Glasfaserversorgung noch hinterherhinkt, brauchen wir solche Beschleunigungsimpulse“, so Liebing weiter. „Wichtig ist jetzt, dass die neue Regelung zügig in der Praxis umgesetzt und auch von den zuständigen Behörden vor Ort einheitlich angewendet wird.“

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Bundesregierung ein ähnliches Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus auf den Weg gebracht, das jedoch nicht mehr verabschiedet wurde. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Lücke endlich geschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Der VKU setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur ein. Die mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen des Verbandes spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Menschen in den Regionen – auch mit zukunftsfähigen Glasfasernetzen.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt 1.592 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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