VKU begrüßt Novelle des Elektrogesetzes: Einweg-Vapes bleiben bisher ungelöstes Problem

Der Bundestag hat gestern Abend die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Der VKU, der die Gesetzesnovelle intensiv begleitet hat, begrüßt die überwiegend praxisgerechten Regelungen – insbesondere für kommunale Sammelstellen.

07.11.25

Berlin. Der Bundestag hat gestern Abend die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Gesetzesnovelle intensiv begleitet hat, begrüßt die überwiegend praxisgerechten Regelungen – insbesondere für kommunale Sammelstellen.

Mit der Novelle werden unter anderem die Rücknahmepflichten für Händler gestärkt, die Informationspflichten für Verbraucher verbessert und die Rolle kommunaler Sammelstellen rechtlich klarer gefasst. Der VKU hatte sich in den vergangenen Monaten wiederholt für diese Punkte stark gemacht.

„Die bundesweit einheitliche Vorschrift zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal selbst, ist ein praxisgerechter Weg zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitenden-Sicherheit“, sagt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter des Kommunalservice Jena.

Kritisch sieht der VKU jedoch die weiterhin ungelöste Problematik rund um elektronische Einweg-Zigaretten. Zwar wird die Rücknahmepflicht auf Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen ausgeweitet, doch in der Praxis landen die Geräte weiterhin häufig im Restmüll oder auf der Straße. „Leider lösen die gestern verabschiedeten Rücknahmeregeln für Einweg-Vapes das Problem nicht. Diese Wegwerfprodukte landen weiterhin überwiegend im Restmüll – ein Verbot bleibt aus unserer Sicht die einzige wirksame Lösung“, so Feige weiter. Umso wichtiger ist aus Sicht des VKU, dass der Bundestag in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung nun ausdrücklich auffordert, die Einführung eines nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen. Damit greift das Parlament eine zentrale Forderung des VKU auf, denn die Geräte stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, immer wieder kommt es zu Bränden in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.

Ebenso begrüßt der VKU, dass die Bundesregierung Maßnahmen prüfen soll, um Onlinehändler stärker in die Pflicht zu nehmen, ihre Rücknahmeverpflichtungen nach dem ElektroG zu erfüllen. Mit Blick auf die anstehende Revision der europäischen WEEE-Richtlinie wird zudem angeregt, eine Berechnungsmethodik für Sammelziele zu entwickeln, die die Lebensdauer von Elektrogeräten angemessen berücksichtigt.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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