VKU begrüßt geplantes Verkaufsverbot von Lachgas – Brände in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen verhindern
Der VKU begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), der heute in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde.
15.10.25
Der VKU begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), der heute in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde.
Berlin. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), der heute in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde. Das geplante Verkaufsverbot von Lachgaskartuschen ab einer Füllmenge von 8 Gramm – unabhängig vom Alter der Käuferinnen und Käufer – ist aus Sicht des VKU ein wichtiger Schritt, um Brände und Explosionen in der kommunalen Abfallentsorgung zu verhindern.
„Lachgaskartuschen landen immer wieder falsch im Hausmüll oder in öffentlichen Papierkörben. In Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Verbrennungsanlagen kommt es dadurch zu gefährlichen Zwischenfällen“, erklärt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. „Die unter Druck stehenden Kartuschen können explodieren, Brände auslösen und erhebliche Schäden an der Technik verursachen. Das gefährdet Mitarbeitende und die Entsorgungssicherheit.“
Der VKU weist darauf hin, dass die Zahl solcher Vorfälle in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Die kommunale Entsorgungswirtschaft sieht sich regelmäßig mit Betriebsstörungen, Reparaturkosten und Ausfallzeiten konfrontiert. Auch die Stadtsauberkeit leidet unter der wilden Entsorgung leerer Kartuschen im öffentlichen Raum.
Besonders wichtig ist aus Sicht des VKU das geplante Verbot des Online- und Automatenhandels mit Lachgaskartuschen. Denn gerade über diese Vertriebswege gelangen die Produkte in großer Zahl in private Haushalte – und damit letztlich in die falsche Abfallfraktion.
„Wenn die vorgesehenen Verbote konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden, kann das Gesetz einen spürbaren Beitrag zur Sicherheit in der kommunalen Abfallentsorgung leisten“, so Feige weiter. „Wir erwarten eine deutliche Entlastung für die Anlagen und Fahrzeuge sowie mehr Schutz für Beschäftigte und Infrastruktur.“
Der VKU sieht in der Gesetzesinitiative einen wichtigen Schritt zur Vermeidung von Bränden, zur Sicherung der Entsorgung und zur Verbesserung der Stadtsauberkeit.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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