Strommarkt-Reform: VKU erleichtert über maßvolle Vorschläge der EU-Kommission 14.03.23

Berlin, 14.03.2023: In der Diskussion um die Reform des Strommarkts hat die EU-Kommission am heutigen Dienstag in Brüssel ihre Vorschläge präsentiert. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet viele Vorschläge positiv. Allen voran, dass die Kommission am Merit-Order-System und damit den Grundmechanismen des Marktes festhält. „Das gegenwärtige Marktmodell hat der Integration des europäischen Strommarkts gute Dienste erwiesen und sollte auch weiterhin als wesentliches Element für die effektive und effiziente Preissetzung und damit für die Einsatzplanung von Erzeugungskapazitäten betrachtet werden“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in Berlin.

Mit der geplanten Reform will die EU den Strommarkt auf europäischer Ebene für die Energiewende und aktuellen Herausforderungen fit machen. Mit Blick auf die Herausforderungen der Energiewende und die kommenden Jahrzehnte sind laut Liebing weitere Reformen notwendig. Dabei seien drei Punkte von zentraler Bedeutung: „Attraktive Investitionsanreize, Planungssicherheit bei Investitionsprojekten und angepasste Erlösmodelle.“ Der VKU begrüßt, dass die Rahmenbedingungen für PPA (Power Purchase Argreement) durch den Abbau regulativer und administrativer Hürden verbessert werden sollen. Ebenso, dass die EU-Kommission in ihren Vorschlägen auf ein Verbot von Stromsperren verzichtet und auch keine Verschärfung der Pflicht zum Angebot von dynamischen Stromtarifen vorsieht.

Dass die Flexibilität im Kurzfristhandel erhöht werden soll, trifft beim VKU auf Zustimmung. Die Vorschläge der EU-Kommission sehen außerdem eine Senkung der Mindestgebotsmenge auf 100 kW vor und ermöglichen so einen besseren Zugang zu Kurzfristmärkten. Ebenfalls positiv bewertet der VKU, dass Mitgliedsstaaten grüne, flexible Kapazitätsmechanismen einführen können.

„Damit Stadtwerke eine sichere Versorgung trotz volatiler erneuerbarer Energien erhalten können, ist es von zentraler Bedeutung, nicht nur die produzierte Energie, sondern – weitaus stärker und anders als bislang – bereits die Vorhaltung von verlässlichen Erzeugungskapazitäten angemessen zu honorieren“, so Liebing. „Für den Bau von Kraftwerken und Speichern sowie die Bereitstellung anderer Flexibilitätsoptionen, die nur wenige Stunden im Jahr laufen, sind Investitionen kaum darstellbar, wenn sich diese mittels der in diesen Stunden anfallenden Spitzenlastpreise amortisieren müssen.

Oft handelt es sich hierbei um KWK-Systeme, die als regelbare Technologien das erforderliche Angebot in Zeiten unzureichender EE-Versorgung gewährleisten Und zugleich als Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung benötigt werden.“ Für die Energiewende seien deswegen erhebliche Investitionen notwendig. Mit attraktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit müssen laut VKU die Voraussetzungen geschaffen werden, um die für den Ausbau notwendigen Investitionsgelder aufzubringen.

Zur Abschöpfung so genannter Übergewinne hat der VKU eine klare Meinung: „Eine Erlösabschöpfung auch außerhalb von Krisenzeiten ist inakzeptabel, weil das Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien hemmen könnte und damit den Klimaschutzzielen widerspräche“, so Liebing. Positiv bewertet der VKU dennoch, dass die Vorschläge der EU-Kommission eine Erlösabschöpfung ausschließlich bei geförderten Anlagen vorsehen, nicht aber bei ungeförderten Anlagen.

Auch schlägt die EU-Kommission vor, die Transparenz bezüglich der verfügbaren Netzanschlusskapazitäten zu erhöhen. „Das kann die Entscheidungsfindung potentieller Investoren zu Gunsten eines netzverträglichen Standorts beeinflussen und so die Netzintegration neuer Anlagen erleichtern. Sicherheitsrisiken durch Veröffentlichung von Netzdaten müssen hierbei aber vermieden werden“, so Liebing.

Kritisch bewertet der VKU hingegen, dass die in den Vorschlägen genannten zweiseitigen Differenzkontrakte (CfD) bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien als einzige Direkthilfe erlaubt sein sollen. „Die Ausgestaltung der Fördersysteme sollte den Mitgliedsstaaten überlassen werden, die die Bedarfe viel besser einschätzen können“, so Liebing. Auf Ablehnung stoßen auch Pläne mit flexiblen Netzentgelten künftig Flexibilitätseinsatz anzureizen: „Die Netzentgelte spiegeln die Fixkosten der Netzbetreiber wider und sollten aus Gründen der Verursachungsgerechtigkeit nicht zeitlich variabel sein. Zudem steht der Nutzen im Verhältnis zum Aufwand in Frage“, so Liebing.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de