NEST-Prozess: Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur gefährden Investitionen in die Energiewende
Während die Bundesregierung darüber verhandelt, wie die ambitionierten Ziele der Energiewende (zeitnah, effizient und damit kostengünstig) erreicht werden können, drohen heute veröffentlichte Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Stolperstein für genau dieses Ziel zu werden.
18.06.25
Während die Bundesregierung darüber verhandelt, wie die ambitionierten Ziele der Energiewende (zeitnah, effizient und damit kostengünstig) erreicht werden können, drohen heute veröffentlichte Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Stolperstein für genau dieses Ziel zu werden.
NEST-Prozess: Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur gefährden Investitionen in die Energiewende
Berlin, 18.06.2025 Während die Bundesregierung darüber verhandelt, wie die ambitionierten Ziele der Energiewende (zeitnah, effizient und damit kostengünstig) erreicht werden können, drohen heute veröffentlichte Festlegungsentwürfe der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Stolperstein für genau dieses Ziel zu werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dass die geplanten Änderungen im Regulierungsrahmen zu den Strom- und Gas-Netzentgeltfestlegungen in der Gesamtschau für alle Netzbetreiber zu struktureller Verschlechterung führen würden. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing hält deshalb „deutliche Korrekturen an diesem Konsultationsentwurf bis zum Abschluss des Verfahrens“ für dringend geboten, „um den weiteren Erfolg der auf Investitionen angewiesenen Energiewende zu ermöglichen.“
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Energiewende braucht starke Netze – und dafür brauchen die Netzbetreiber verlässliche Rahmenbedingungen. Die Vorschläge der Bundesnetzagentur entziehen den Netzbetreibern jedoch Mittel in Milliardenhöhe, die für den dringend notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze benötigt werden.
Wir begrüßen, dass die BNetzA unseren Vorschlag zum OPEX-Anpassungsfaktor im Festlegungsentwurf für die Unternehmen im Regelverfahren aufgenommen hat. Die BNetzA hat dies – trotz klarer Forderung des VKU –nicht für Unternehmen im vereinfachten Verfahren vorgesehen. - Die Gesamtschau der im Entwurf geplanten Maßnahmen zeigt leider eine klare Tendenz: Die regulatorischen Stellschrauben werden weiter zu Lasten der Netzbetreiber angezogen. Das schwächt ihre finanzielle Basis und erschwert erheblich die Umsetzung der Energiewende vor Ort.
Netzbetreibern drohen im Vergleich zur aktuellen vierten Regulierungsperiode Ertragseinbußen von einem Drittel der Eigenkapitalrenditen oder sogar mehr. Was wir brauchen, ist ein regulatorischer Rahmen, der Investitionen beflügelt – nicht bremst.
Besonders kritisch sehen wir die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre. Das bedeutet nicht mehr Effizienz, sondern mehr Bürokratie – für Unternehmen wie für die Bundesnetzagentur. Ein Bürokratiemonster, das Ressourcen bindet und die Energiewende ausbremst.
Um die Attraktivität von Investitionen in moderne, digitale Netzinfrastruktur zu sichern, brauchen wir eine Anhebung der Eigenkapitalverzinsung und eine Belohnung des vorausschauenden Netzausbaus. Wer in volldigitale Ortsnetztrafos investiert, darf dafür nicht im Effizienzvergleich benachteiligt werden.
Auch die geplanten Änderungen beim Effizienzbenchmarking und die Reduzierung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten stoßen auf Kritik. Die bewährte Best-of-Four-Methode darf nicht aufgeweicht werden, da sie systematische Unsicherheiten ausgleicht. Neue Transparenzvorgaben müssen in einem sinnvollen Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen.
Manche Ausgaben, wie etwa Lohnzusatzleistungen oder Betriebskindertagesstätten, erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen und sollten deshalb nicht dem reinen Effizienzdruck unterliegen. Wenn solche Leistungen gekürzt würden, um im Effizienzvergleich besser abzuschneiden, könnte das zentrale Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 1 EnWG) gefährden. Die Bundesnetzagentur sollte daher prüfen, ob diese Kosten weiterhin im regulierten Kostenrahmen berücksichtigt werden können.
Netzbetreiber stehen schon heute im Wettbewerb mit anderen Branchen um qualifizierte Fachkräfte. Ein Wettstreit um die niedrigsten Personalzusatzkosten würde diesen Kampf um Talente zusätzlich erschweren – und damit die Energiewende schlimmstenfalls insgesamt beeinträchtigen. Hinzu kommt: Neue regulatorische Vorgaben zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung schaffen zusätzliche Unsicherheiten.
Die Energiewende muss verlässlich, planbar und bezahlbar sein – das ist Konsens. Doch der aktuelle Entwurf der Bundesnetzagentur läuft diesem Ziel zuwider. Der Markt bewertet keine politischen Ambitionen, sondern die konkret erzielbare Rendite. Wenn die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Energiewende nicht stimmen, werden die Investitionen schlicht nicht erfolgen. Deshalb brauchen wir deutliche Korrekturen an den heute vorgelegten Entwürfen.“
Weitere Informationen:
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt 1.592 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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