Mehr Tempo für Wind und Wärme:
Bundesrat stimmt RED III-Gesetz zu - Stadtwerke profitieren von schnelleren Verfahren
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
11.07.25
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Berlin. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das Gesetz bringt wichtige Verbesserungen für Stadtwerke, die in Windenergie, erneuerbare Wärme und Geothermie investieren.
„Die geplanten Verfahrensbeschleunigungen sind ein entscheidender Schritt für Stadtwerke, die in die Windenergie an Land und in die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Wärme investieren“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Kommunale Unternehmen brauchen schnelle und verlässliche Genehmigungen, um ihre Projekte zügig umsetzen zu können.“
Das Gesetz bringt für kommunale Unternehmen spürbare Verbesserungen: Künftig gelten straffere Vorgaben für Genehmigungsverfahren – etwa beim Bau von Windrädern, der Installation von Wärmepumpen oder dem Ausbau von Solaranlagen. Das sorgt für mehr Tempo und Planungssicherheit bei der Umsetzung von Projekten.
Ab Ende 2025 sollen zudem alle Genehmigungen digital abgewickelt werden, was die Verfahren deutlich vereinfacht und transparenter macht. Besonders wichtig für den Ausbau der Windenergie ist die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete. In diesen Regionen gelten vereinfachte Regeln, damit Projekte schneller genehmigt und umgesetzt werden können.
Der VKU hat im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Verfahrensfristen so bemessen sein müssen, dass die Behörden auch den Schutz unserer Wasserversorgung sicherstellen. „Die Fristen müssen so gestaltet sein, dass Behörden weiterhin bei ihrer Prüfung unsere Ressourcen für die öffentliche Wasserversorgung schützen können“, so Liebing.
Besonders für die Fernwärme ist das geplante Geothermie-Beschleunigungsgesetz wichtig. Es soll in Kürze folgen und Verfahren für Tiefengeothermie, Wärmepumpen und Speicher vereinfachen. „Stadtwerke arbeiten mit Hochdruck daran, ihre Wärmeversorgung auf klimaneutrale Quellen umzustellen. Dafür brauchen sie jetzt Rückenwind aus der Politik“, betont Liebing.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 309.000 Beschäftigten wurden 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 91 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 40 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 220 Unternehmen investieren pro Jahr über 912 Millionen Euro. Künftig wollen 90 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2024
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