Kabinettssitzung
Kabinett beschließt „Gaspaket“: Gesetzentwurf schafft Rahmen für Wasserstoffverteilung in der Fläche
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, „Gaspaket“) beschlossen.
25.03.26
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, „Gaspaket“) beschlossen.
Berlin, 25.03.2026. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, „Gaspaket“) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Schritt ausdrücklich: „Der Entwurf ist die Grundlage für die dringend notwendige Planungssicherheit für die Zukunft der Gasverteilnetze“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Kommunen und regionale Netzbetreiber haben dabei eine zentrale Rolle. „Die Zukunft der Gasnetze entscheidet sich vor Ort. Es ist richtig, dass die lokale Perspektive bei der Netzplanung gestärkt wird“, so Liebing. Die kommunalen Unternehmen betreiben mit rund 530.000 Kilometern den größten Teil der deutschen Gasverteilnetze. „Unsere Gasverteilnetze können perspektivisch für die Verteilung von Wasserstoff umgerüstet werden und so zum Rückgrat einer klimaneutralen Energieversorgung werden“, sagt Liebing.
Ziel der Novelle ist es, die europäischen Vorgaben in nationales Recht zu überführen und einen verlässlichen Rahmen für den Wasserstoffhochlauf zu schaffen. Wasserstoff sei ein unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Energieversorgung und ein wichtiger Energiespeicher, betont Liebing.
Der VKU spricht sich dafür aus, dort, wo es sinnvoll ist, die bestehende Gasinfrastruktur weiter zu nutzen. Entscheidend sei, die Netzplanung eng mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit gemeinsamer regionaler Planungen könne Bürokratie reduzieren und Synergien schaffen.
Positiv bewertet der VKU zudem die geplanten Regeln zur weiteren Duldung stillgelegter Gasleitungen sowie zu Anschluss- und Trennungsfragen. „Es wäre volkswirtschaftlicher Unfug, dass stillgelegte Leitungen automatisch zurückgebaut werden müssen. Stattdessen solten wir Kosten reduzieren und Optionen für eine spätere Nutzung erhalten“, so Liebing. Gerade mit Blick auf Anschluss- und Trennungsfragen ist auf Konsistenz und Wechselwirkungen mit Regelungen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu achten.
Kritisch sieht der VKU jedoch die im Entwurf vorgesehene Informationsfrist nach Vorlage eines Verteilernetzentwicklungsplans von zehn Jahren, bevor ein Netzanschluss getrennt werden darf. „Fünf Jahre wären aus unserer Sicht ausreichend und würden allen Beteiligten Planungssicherheit geben.“ Dass die Frist im Einzelfall verkürzt werden kann, etwa wenn ein Wärmenetz verfügbar ist, sei daher ein wichtiger Ansatz.
„Klimaschutz und Resilienz gehören zusammen. Vor dem Hintergrund multipler Krisen und geopolitischer Unsicherheit müssen wir unabhängiger von fossiler Energie werden, die Versorgungssicherheit stärken und die dezentrale Erzeugung stärken“, so Liebing.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren komme es nun darauf an, Investitionen in Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen weiterhin zu ermöglichen. Das gelte auch für Finanzierungsfragen. Die Energieversorgungsunternehmen benötigten verlässliche und praxistaugliche Vorgaben. „Der Gesetzentwurf setzt dafür wichtige Signale“, so Liebing.
Weitere Informationen:
VKU-Pressemitteilung: Zukunft der Gas- und Wasserstoffnetze: VKU lobt Entwurf zur EnWG-Novelle (24. November 2025)
VKU-Stellungnahme: Neue EnWG-Regeln setzen EU-Gaspaket um: wichtiger Schritt für klare Regeln bei der Gasnetztransformation (27. November 2025)
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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