Erweiterte Herstellerverantwortung
Fast Fashion kostet jetzt die Hersteller – VKU begrüßt Eckpunkte für neues Textilgesetz

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte für eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich.

27.03.26

Berlin, den 27. März 2026. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte für eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich. Damit wird erstmals klar geregelt, dass Hersteller künftig stärker für die Folgen der stetig wachsenden Fast Fashion Mengen zahlen müssen. Für die Kommunen bedeutet das eine dringend benötigte Entlastung.

Der VKU sieht es als wichtigen Fortschritt, dass das Ministerium die besondere Rolle der öffentlich rechtlichen Entsorger ausdrücklich anerkennt. Ein vom Verband beauftragtes Rechtsgutachten aus Dezember 2025 hatte bereits dargelegt, dass eine solche Sonderrolle bereits aus den europäischen Vorgaben abgeleitet werden kann. Mit den Eckpunkten steht fest, dass kommunale Entsorger künftig eine Vergütung für ihre Sammelleistungen erhalten und frei entscheiden können, mit welcher Herstellerorganisation sie zusammenarbeiten. So können sie das Angebot wählen, das am besten zu ihren regionalen Strukturen und Kosten passt.

Uwe Feige, VKU Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena:
„Es ist richtig und überfällig, dass beim Textilgesetz endlich das Verursacherprinzip gilt. Wer Fast Fashion massenhaft in den Markt bringt, muss auch für deren Entsorgung aufkommen. Entscheidend ist jedoch, dass die kommunalen Kostenerstattungsansprüche in der Praxis zuverlässig durchsetzbar sind – ohne langwierige Streitigkeiten.“

Wesentlich aus Sicht des VKU ist außerdem, dass die Kommunen weiterhin die Möglichkeit behalten, gesammelte Alttextilien selbst zu verwerten. Diese sogenannte Optierung verhindert, dass wenige Herstellerorganisationen den Markt beherrschen, und sichert den kommunalen Entsorgern wichtige Handlungsspielräume.
Zudem ist positiv hervorzuheben, dass Secondhandläden, Sozialkaufhäuser und kommunale Gebrauchtwarenkaufhäuser von den neuen Pflichten ausgenommen bleiben. Sie können Kleidung weiterhin annehmen und verkaufen, ohne zusätzliche bürokratische Belastungen. Nun kommt es darauf an, dass den Eckpunkten zügig ein konkreter Gesetzesentwurf folgt – mit angemessenen Anhörungsfristen, die eine Einbringung der kommunalen Seite ermöglichen.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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