Energiewirtschaftsgesetz: VKU begrüßt Senkung der Übertragungsnetzentgelte und bürokratiearme Weitergabe
Der Bundestag will am Donnerstag über den Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abstimmen. Der VKU begrüßt die Umsetzung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten ausdrücklich. Damit wird die Entlastung der Stromkunden um insgesamt 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf den Weg gebracht und die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte gedämpft.
12.11.25
Der Bundestag will am Donnerstag über den Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abstimmen. Der VKU begrüßt die Umsetzung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten ausdrücklich. Damit wird die Entlastung der Stromkunden um insgesamt 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf den Weg gebracht und die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte gedämpft.
Berlin. Der Bundestag will am Donnerstag über den Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abstimmen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Umsetzung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten ausdrücklich. Damit wird die Entlastung der Stromkunden um insgesamt 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf den Weg gebracht und die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte gedämpft.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Es ist richtig, dass die Bundesregierung Stromkunden bei den Netzentgelten entlastet. Mit rund 30 Prozent Anteil an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel. Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Entlastungswirkungen bei einem reinen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten plädieren wir jedoch weiterhin dafür, den Zuschuss ab 2027 hälftig auf die Übertragungsnetzentgelte und netzseitige Umlagen mit bundesweit gleicher Entlastungswirkung bei Mittelstand und privaten Endkunden aufzuteilen.
Gleichzeitig unterstützen wir die Regierungskoalition beim Ansatz, die Entlastungswirkung für alle Kundinnen und Kunden auf ihrer Rechnung transparent zu machen. Durch einen konstruktiven Dialog, in dem die Praxiserfahrung der kommunalen Unternehmen eingeflossen ist, konnte schlussendlich eine einfache und für die Versorgungsunternehmen umsetzbare Lösung erreicht werden. Dafür hatte sich der VKU in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Die nun beschlossenen Anpassungen stellen sicher, dass die Entlastung effizient und ohne zusätzliche Bürokratie bei den Kunden ankommt.
Es gilt weiterhin: Ergibt sich bei der nächsten Preisänderung eine Entlastung, wird sie an die Kunden weitergegeben. Steigende und sinkende Kosten dürfen dabei miteinander verrechnet werden. Außerdem ist klargestellt, dass Festpreisverträge nicht betroffen sind. Ein einmaliger Hinweis auf eine Entlastung durch den Zuschuss auf der Rechnung im Jahr 2026 genügt. Wir begrüßen, dass das Verfahren ab 2027 noch einmal geprüft werden soll.“
Weitere Informationen:
Bundeszuschüsse für Übertragungsnetzentgelte: VKU fordert wirksame Entlastung auch für Mittelstand und Privathaushalte
VKU fordert faire Strompreisentlastung für alle durch Aufteilung bei Netzentgelt-Zuschüssen
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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