Berlin, 08.02.2023. Heute fand im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Anhörung zum Einwegkunststofffonds-Gesetz statt, auch Sachverständige desVerbands kommunaler Unternehmen (VKU) waren vor Ort. Das Gesetz soll die erweiterte Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte umsetzen.
Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, machte als einer der VKU-Sachverständigen die Position des Verbands deutlich:
„Saubere Grünanlagen, Spielplätze, Fuß- und Radwege, Flussufer und Strände, Plätze und Straßen sind unverzichtbar für die Lebensqualität in unseren Kommunen. Saubere Orte vermitteln Sicherheit und tragen dazu bei, dass sich die Menschen wohlfühlen und Heimatverbundenheit entwickeln.
Gerade Littering, also fliegender Müll, wird nämlich von unseren Bürgerinnen und Bürgern sehr sensibel wahrgenommen, und auch von Städten und Gemeinden aufmerksam registriert. Was achtlos weggeworfen wird (oder auch unbemerkt aus der Tasche gleitet), - ein Phänomen, zu dem insbesondere auch Einwegbehälter führen - muss aufwändig mit Kampagnen, Reinigungstechnik und erheblichem Personaleinsatz bekämpft werden. Eine gerechte Aufteilung der Reinigungs- und Entsorgungskosten ist deshalb richtig und wichtig.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass wir mit den Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie nun endlich das Thema Herstellerverantwortung diskutieren. Gern wird hier eingewendet, Hersteller dürften nicht mit Kosten belastet werden, die bei einem ordnungsgemäßen Umgang der Verbraucher mit diesen Produkten gar nicht erst entstünden.“
Weiter wies der VKU darauf hin: „Schließlich liegt es doch im Wesen gerade von Einwegkunststoffprodukten, dass sie im öffentlichen Raum konsumiert werden und dort regelmäßig auch als Abfall anfallen. Für unsere kommunalen Unternehmen bedeutet dies neben einer stärkeren Nutzung kommunaler Entsorgungsstrukturen auch einen immens erhöhten Reinigungsaufwand. Das sind Tatsachen und die kann man auch nicht schönreden.“
Keine „Einbahnstraße“: Finanzierungsmodell des Einwegkunststofffonds-Gesetzes
Zum Finanzierungsmodell, wie es das Einwegkunststofffonds-Gesetz vorsieht, sagte Hasenkamp weiter: „Das Finanzierungsmodell ist bei weitem keine Einbahnstraße für kommunale Unternehmen. Denn es fordert von den Anspruchsberechtigten, also von uns als öffentlich-rechtliche Entsorger, eine detaillierte Leistungsaufschlüsselung.
Dies beinhaltet den Anreiz, zukünftig noch intensiver in operative Leistungen – also Straßenpapierkörbe, Kehrmaschinen und Öffentlichkeitsarbeit zu investieren.“
Perspektivischer Vorschlag: Ausbau zu Anti-Littering-Fonds
Aus VKU-Sicht bleibe für die kommunalen Unternehmen in erster Linie zu hoffen, dass mit dem Einwegkunststofffondsgesetz eine stabile Finanzierungsstruktur für zusätzliche Ressourcen im Sinne der Stadtsauberkeit geschaffen wird.
„Zudem ist perspektivisch dringend zu diskutieren“, so Hasenkamp, „ob der Fonds nicht zu einem „Anti-Littering-Fonds“ ausgebaut werden sollte, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen und Kaugummis in die Kostentragungspflicht einbeziehen zu können. Denn der Einwegkunststofffonds ist ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Finanzierungsgerechtigkeit bei der Bekämpfung von Vermüllung und Littering.“