Abfallentsorgung rund um die Feiertage: Was jetzt wichtig ist

Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel steigt das Abfallaufkommen deutlich. Damit Geschenkverpackungen, Weihnachtsbäume, Essensreste oder Silvesterfeuerwerk richtig entsorgt werden, geben die kommunalen Entsorger praktische Hinweise.

18.12.25

Berlin, 18. Dezember 2025. Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel steigt das Abfallaufkommen deutlich. Damit Geschenkverpackungen, Weihnachtsbäume, Essensreste oder Silvesterfeuerwerk richtig entsorgt werden und die Sammelsysteme stabil bleiben, geben die kommunalen Entsorger praktische Hinweise für die kommenden Feiertage.
 

Geschenkpapier und Verpackungen

Buntes Geschenkpapier gehört ins Altpapier, sofern es nicht beschichtet ist. Stark glänzende oder metallisierte Papiere müssen in den Restmüll. Wer Ressourcen sparen möchte, kann Papier aufbewahren und wiederverwenden oder auf Stoffe, Zeitungen oder andere wiederverwendbare Verpackungen ausweichen.
 

Weihnachtsbaumkugeln, Lametta und Lichterketten

Zerbrochene Glaskugeln und Kunststoffkugeln gehören in den Restmüll. Lametta lässt sich häufig mehrfach nutzen; wenn es entsorgt werden muss, gehört es ebenfalls in den Restmüll. Defekte Lichterketten zählen zum Elektroschrott und können beim Wertstoffhof oder im Handel abgegeben werden.
 

Weihnachtsbäume: Entsorgen – oder im eigenen Garten weiterleben lassen

Abgeschmückte Weihnachtsbäume werden vielerorts separat gesammelt oder können beim Recyclinghof abgegeben werden. Immer mehr Haushalte entscheiden sich jedoch für Bäume im Topf, die nach den Feiertagen weiterleben können. Sie dürfen allerdings nicht einfach in Parks oder im Wald eingepflanzt werden. Der richtige Ort ist der eigene Garten oder – bei kleineren Bäumen – auch der Balkon. Dort können sie gepflegt werden und im nächsten Jahr erneut festlich geschmückt werden. Wichtig ist, dass der Baum während der Feiertage nicht zu warm steht und regelmäßig gegossen wird, damit er später gut anwachsen kann.
 

Adventskränze und Kerzenreste

Adventskränze gehören wegen Draht, Kunststoffteilen oder Styropor in den Restmüll. Das Tannenreisig kann – getrennt von Fremdmaterial – über die Biotonne entsorgt werden. Abgekühlte Kerzenreste gehören ebenfalls in den Restmüll.
 

Weihnachtskarten mit Musik

Musikalische Grußkarten enthalten Batterien. Diese müssen getrennt entsorgt werden – beim Wertstoffhof, im Handel oder über kommunale Schadstoffmobile. Batterien gehören niemals in den Hausmüll.
 

Neue E‑Schrott‑Regelung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die erweiterte Rücknahmepflicht für kleine Elektrogeräte. Dann müssen auch viele Supermärkte, Drogerien und Onlinehändler Altgeräte wie Lichterketten, LED‑Deko, elektrische Spielzeuge oder kleine elektronische Geräte kostenlos zurücknehmen. Die kommunalen Wertstoffhöfe bleiben weiterhin zentrale Anlaufstellen für die Abgabe von Elektroschrott. Wichtig ist, Batterien vorher zu entnehmen und separat zu entsorgen.
 

Lebensmittelreste: richtig verwerten statt wegwerfen

Gerade an den Feiertagen bleiben häufig Speisen übrig. Gekochte Essensreste gehören in den Restmüll, rohe pflanzliche Reste in die Biotonne. Große Mengen an Fett sollte nicht in den Abfluss gelangen, da es die Leitungen verstopfen kann. Wer übrig gebliebene Lebensmittel rechtzeitig einfriert oder weiterverarbeitet, reduziert Abfall und schont Ressourcen.
 

Silvesterabfälle: Feuerwerk richtig entsorgen

Abgebrannte Feuerwerkskörper wie leere Raketenhülsen, Pappreste oder Batterien dürfen – vollständig erkaltet – in die Restmülltonne. Sie sind nicht verwertbar und können daher über den Hausmüll entsorgt werden, auch wenn sie auf dem eigenen Grundstück liegen. Wichtig ist, dass keine Glutreste mehr vorhanden sind.

Blindgänger gehören nicht in den Restmüll. Sie können weiterhin explosiv reagieren. Der VKU empfiehlt, sie zunächst in Wasser zu legen und anschließend bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle oder dem Wertstoffhof abzugeben.

Ungezündetes, intaktes Feuerwerk darf ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Es muss über die kommunale Schadstoffsammlung abgegeben werden. Wer es aufbewahren möchte, muss die gesetzlichen Lagerungsvorgaben beachten.
 

Luftschlangen, Konfetti und Gießreste

Luftschlangen aus Papier können ins Altpapier, sofern sie nicht beschichtet oder stark verschmutzt sind. Konfetti – egal ob aus Papier oder Kunststoff – gehört in den Restmüll. Wachsreste gehören in die Restmülltonne. Zinngießreste sollten zum Wertstoffhof gebracht werden, wo sie als Metallabfall fachgerecht entsorgt werden.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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