VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zu den BMDS-Eckpunkten für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration

Der VKU begrüßt die Bestrebungen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für eine möglichst zeitnahe und diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration mit regelgebundenem Abschalteverfahren. Die hierauf einzahlenden Eckpunkte legen eine vielversprechende Basis für eine Glasfaserwelt mit nachhaltigem Wettbewerb, von dem neben der Gesamtwirtschaft auch die Verbraucher profitieren.

14.11.25

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Die Positionen des VKU in Kürze

In seiner Stellungnahme unterstützt der VKU das Ansinnen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für eine möglichst zeitnahe und diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration mit regelgebundenem Abschalteverfahren. Nach der Auffassung des Verbandes erlaubt schon die aktuelle Rechtslage, dass die Bundesnetzagentur das erforderliche Regulierungskonzept zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Migrationsprozesses erstellt. Die vorgesehene Ausweitung des Rechts zur Einleitung eines regelbasierten Verfahrens zur Kupfernetzabschaltung auf andere Glasfaser ausbauende Unternehmen – obendrein neben der Bundesnetzagentur – ist wiederum geeignet, der Gefahr einer selektiven (Nicht-)Abschaltepraxis der Eigentümerin des Kupfernetzes entgegenzutreten.

Für den erfolgreichen Gesamtprozess bis zur Kupfernetzabschaltung schlägt der VKU vor, in mehreren Phasen vorzugehen, wobei die freiwillige Migration die entscheidende erste Phase darstellt. Die Migration würde anschließend um ein Commercial Closure ergänzt, demnach ab einem bestimmten Zeitpunkt keine (neuen) Anschlüsse auf Kupfer mehr vertrieben werden. Soweit denn noch Migrationsbedarf bestehen sollte, wird in der dritten Phase der Umzug der verbleibenden Kupferanschlüsse auf die Alternativnetze in Abstimmung mit den Endkunden bzw. Wholesale-Nachfragern organisiert.

Der VKU begrüßt dabei vollumfänglich, dass Endkunden die Vorteile der Migration erfahren sollen. Der Abschalteprozess darf erst in Gang gesetzt werden, wenn die Ausbauziele erreicht, die von der BNetzA im Regulierungskonzept festzulegenden Bedingungen erfüllt und Vorleistungsangebote verfügbar sind.