VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zu BMDS-Eckpunkten für TKG-Novelle
In seiner Stellungnahme begrüßt der VKU die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen. Der Verband betont zugleich die Notwendigkeit eines ausgewogenen Interessenausgleichs der Ausbauakteure.
29.08.25
In seiner Stellungnahme begrüßt der VKU die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen. Der Verband betont zugleich die Notwendigkeit eines ausgewogenen Interessenausgleichs der Ausbauakteure.

Die Stellungnahme in Kürze
Der VKU unterstützt in seiner Stellungnahme die Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Um das Ziel des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland bis zum Jahre 2030 erreichen zu können, sind im Telekommunikationsrecht mehrere wichtige Stellschrauben zu betätigen. Die Eckpunkte des BMDS für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Telekommunikationsnetze von Juli 2025 gehen mehrfach in die richtige Richtung.
Insbesondere begrüßt der VKU
- die Möglichkeit für Netzbetreiber, Zugangsanfragen für passive physische Infrastruktur beim Vorliegen eines Bitstromzugangsangebotes abzulehnen;
- die Weiterentwicklung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes samt seiner Verlängerung bis zum 31. Dezember 2032;
- die Beibehaltung eines gesetzlichen Anspruchs auf Mitnutzung bestehender Verkabelungen im Gebäude, wie er sich in § 145 Absatz 2 TKG wiederfindet; und
- die Einführung eines konditionierten Anzeigeverfahrens als Alternative zur wegerechtlichen Zustimmung gemäß § 127 Absatz 3 TKG.
Darüber hinaus wirbt der VKU vor allem für
- eine möglichst zeitnahe und diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration, bei der eine Umstellung vom alten Kupfernetz der marktmächtigen Deutschen Telekom auch auf die Glasfasernetze der Wettbewerber erfolgt, konkret zu denselben Bedingungen wie eine Migration auf die Glasfasernetze der Telekom;
- eine gesetzlich verankerte nicht-öffentliche Ausbauliste, in der das marktmächtige Unternehmen seine Glasfaserausbauvorhaben ankündigen muss, um den strategischen Doppelausbau durch das Unternehmen eindämmen zu können;
- das angestrebte „Recht auf Vollausbau“ so zu konditionieren, dass sich das Doppelausbauproblem vom Zugangsnetz nicht auf den Innenbereich von Mehrfamilienhäusern ausweitet;
- eine deutlich höhere Gewichtung des Schutzes kritischer Infrastrukturen im Gigabit-Grundbuch, so dass an die Stelle räumlich verstandener Zentralität von Informationen als Instrument einer Verfahrensbeschleunigung verstärkt die Konnektivität dezentraler Speicherorte tritt; und
- die Abkehr von Eingriffen in die Stromnetzplanung durch eine obsolete prioritäre Anbindung von Mobilfunkmasten an das nächstgelegene Stromnetz.