VKU-Stellungnahme
zu den Anforderungen der RICHTLINIE (EU) 2024/3019 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EU-Kommunalabwasserrichtlinie – KARL) - IMAP

19.12.25

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Positionen des VKU in Kürze

  • 1:1-Umsetzung der KARL-Vorgaben: Kein „Gold-Plating“,
  • Umsetzung der Vorgaben in bestehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung,
  • keine zusätzlichen bürokratische Belastungen für die Betreiber durch neue Berichtspflichten und Verwendung bestehender Formate,
  • nationale Geltung des indikativen Ziels „2 % Trockenwetterabfluss“
  • Beachtung der individuellen und örtlichen Rahmenbedingungen (wie z. B. historisch gewachsenes Mischsystem, örtlich abhängige Regenmengen, unterschiedliche Einwohnerdichte in den Städten usw.),
  • Finanzielle Ausstattung und wirtschaftliche Spielräume der kommunale Abwasserbetriebe verbessern,
  • Erleichterungen im Genehmigungsrecht und Planungsbeschleunigung.