Positionen des VKU in Kürze
- 1:1-Umsetzung der KARL-Vorgaben: Kein „Gold-Plating“,
- Umsetzung der Vorgaben in bestehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung,
- keine zusätzlichen bürokratische Belastungen für die Betreiber durch neue Berichtspflichten und Verwendung bestehender Formate,
- nationale Geltung des indikativen Ziels „2 % Trockenwetterabfluss“
- Beachtung der individuellen und örtlichen Rahmenbedingungen (wie z. B. historisch gewachsenes Mischsystem, örtlich abhängige Regenmengen, unterschiedliche Einwohnerdichte in den Städten usw.),
- Finanzielle Ausstattung und wirtschaftliche Spielräume der kommunale Abwasserbetriebe verbessern,
- Erleichterungen im Genehmigungsrecht und Planungsbeschleunigung.