VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zur UBA-Liste der nicht relevanten Pestizid-Metabolite im Rohwasser gemäß § 18 TrinkwEGV

01.09.25

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Positionen des VKU in Kürze

  • Die bestehende Diskrepanz in der Verwendung von „und“ bzw. „oder“ zwischen der Relevanzbewertung in der TrinkwV bzw. TrinkwEGV einerseits und der EU-Trinkwasserrichtlinie andererseits wird weiterhin fortgeführt. Aus Sicht des VKU sollte hier jedoch die „und“-Formulierung aus der TrinkwV bzw. TrinkwEGV verwendet werden, um zumindest national eine einheitliche Definition zu verwenden. Zudem sollte in der Aufzählung klar gekennzeichnet werden, wie die Rangfolge der Kriterien ist.
  • Die aktuelle Liste der nicht relevanten Metabolite stimmt im Umfang nicht mit der aktuell gültigen GOW-Liste der nicht relevanten Metabolite sowie der Empfehlungsliste für das Monitoring von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten in deutschen Grundwässern (sogenannten „Banning-Liste“) überein. Eine Harmonisierung der verschiedenen UBA-Listen wäre hier dringend geboten.
  • Für einige Stoffe werden in der neuen Liste höhere Kategorie-Werte angegeben als in der derzeit veröffentlichten GOW-Liste. Auch in diesem Fall ist eine Abstimmung und Harmonisierung zwischen den betroffenen Listen erforderlich.
  • Aufgrund begrenzter Laborkapazitäten ist für den Vollzug der TrinkwEGV erforderlich, dass nicht alle Substanzen aus Tabelle 2 standardmäßig im Rahmen des Gütemonitorings berücksichtigt werden können. Auch eine vollständige Integration dieser Stoffe in zukünftige Untersuchungsprogramme gemäß § 9 TrinkwEGV ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, im Rahmen der risikobezogenen Bewertung landwirtschaftlicher Nutzungen auf belastbare Informationen zum tatsächlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückzugreifen.