VKU-Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat „Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung“ vom 03.06.2025

17.06.25

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Positionen des VKU in Kürze

  • Die Abschaffung der Stoffstrombilanz ohne die Einführung eines alternativen Instruments zur Steuerung der Nährstoffflüsse bewertet der VKU kritisch. Der Koalitionsvertrag fordert nämlich zusätzlich die Schaffung eines Instruments, um zukünftig die besonders wasserschonend wirtschaftenden Betriebe in roten Gebieten von Auflagen zu befreien. Das wäre nur über eine betriebliche Nährstoffbilanz umsetzbar.
  • Für die Änderung der Stoffstrombilanzverordnung ist gemäß § 11a Düngegesetz die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats erforderlich. Statt nun die Stoffstrombilanzverordnung ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren vorschnell aufzuheben, wäre der Abschluss des Verfahrens zur Novelle des Düngegesetzes aus der letzten Legislatur dringend erforderlich.
  • Das Düngegesetz bietet auch eine Chance, Landwirtschaft und Gewässerschutz besser zu vereinen. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass es darum geht, die EU-Nitratrichtlinie weiterhin konsequent umzusetzen, um unser Grundwasser besser zu schützen. Ansonsten droht wieder ein Vertragsverletzungsverfahren.