VKU-Positionspapier
Maßstäbe für ein bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt aus kommunalwirtschaftlicher Sicht

26.01.26

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Das Wasserentnahmeentgelt (WEE) wird in den Bundesländern bislang sehr uneinheitlich gehandhabt – wird es überhaupt erhoben, wer muss in welcher Höhe zahlen und wofür wird das erzielte Geld eingesetzt? Eine Harmonisierung wird aktuell politisch und wissenschaftlich diskutiert. Für die kommunale Wasserwirtschaft wäre aber allein eine Vereinheitlichung noch keine Verbesserung. Notwendig ist vielmehr, dass die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der öffentlichen Wasserversorgung berücksichtigt werden. Der Fortbestand des Wasserentnahmeentgelts sollte aufgrund seiner wasserpreistreibenden Wirkung und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig begrenzter Lenkungswirkung zunächst kritisch überprüft werden.