VKU-Stellungnahme
VKU-Vorschläge zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus
Der VKU hat zum Netzanschlusspaket
und zur EEG-Novelle am 22. Juli 2026 Stellung genommen,
zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts ein eigenes Positionspapier
vorgelegt und zur Beschleunigung von Planung und
Genehmigung im FlexBG-Verfahren umfassend vorgetragen. Die
dort erhobenen Forderungen gelten unverändert fort; sie werden
hier nicht erneut ausgeführt, sondern nur benannt, wo das Verteilnetzpaket
sie aufgreifen muss. Dieses Papier konzentriert sich auf
das, was zusätzlich zu regeln ist: Standardisierung, Digitalisierung
und Prozessqualität im Netzanschluss, in der Marktkommunikation
und im Messwesen – und auf die Verklammerung dieser Vorhaben
mit der Beschleunigung von Planung und Genehmigung.
06.11.26
Der VKU hat zum Netzanschlusspaket und zur EEG-Novelle am 22. Juli 2026 Stellung genommen, zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts ein eigenes Positionspapier vorgelegt und zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung im FlexBG-Verfahren umfassend vorgetragen. Die dort erhobenen Forderungen gelten unverändert fort; sie werden hier nicht erneut ausgeführt, sondern nur benannt, wo das Verteilnetzpaket sie aufgreifen muss. Dieses Papier konzentriert sich auf das, was zusätzlich zu regeln ist: Standardisierung, Digitalisierung und Prozessqualität im Netzanschluss, in der Marktkommunikation und im Messwesen – und auf die Verklammerung dieser Vorhaben mit der Beschleunigung von Planung und Genehmigung.
Kernforderungen im Überblick
- Ersatzneubau vereinfachen. Ein eigenständiges Verfahren mit gesetzlichem Gebietsstreifen statt des Verfahrensrechts für den Neubau auf der grünen Wiese.
- Netzausbau als überragendes öffentliches Interesse verankern. Energieinfrastruktur im Rahmen einer verhältnismäßigen Abwägung durch klare Kollisionsregeln verschiedener öffentlicher Belange grundsätzlich überragendes Gewicht zukommen lassen.
- Materielles Recht entlasten. Naturschutzrechtliche Prüfungen im Bestand auf das erforderliche Maß begrenzen, Waldrecht klarstellen, das Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG für Bagatellmaßnahmen ausbauen.
- Verfahren digitalisieren. Durchgängig elektronische Antrags- und Beteiligungsverfahren und ein digitales Umweltkataster.
- Dort standardisieren, wo Standards fehlen. Bundeseinheitliche Musterverträge für den Mittel- und Hochspannungsanschluss und einheitliche Antragsdatensätze.
- Die Marktkommunikation handlungsfähig machen. Eine entscheidungsfähige Governance, ausreichende Umsetzungszeiträume innerhalb verbindlicher Fristen.
- Datenräume als Zielarchitektur verankern. Laufende Vorhaben in ein gemeinsames Betreibermodell überführen, Anschluss an den europäischen Rahmen sichern, den Parallelbetrieb regulatorisch abbilden.
- Finanzierung mit der Beschleunigung verzahnen. Kosten für Ausbau, Digitalisierung und Resilienz zeitnah und vollständig anerkennen und vorausschauende Investitionen ermöglichen.
- Resilienz mitdenken. Transparenz- und Veröffentlichungspflichten dürfen kein detailliertes Lagebild sensibler Versorgungsstrukturen entstehen lassen.