VKU-Positionspapier
Bewertung der Möglichkeiten des „Chemischen Recyclings" von gemischten Kunststoffabfällen insbesondere aus Haushaltungen

11.12.25

PDF Download

Insbesondere im Rahmen der Fortentwicklung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, der Schließung der Kohlekraftwerke und somit Wegfall dieser Abfallmitverbrennungskapazitäten, aufgrund steigender gesetzlich geforderter Recyclingquoten, der begrenzten Möglichkeiten mechanischer Sortier- und Recyclingverfahren, dem hohen Aufkommen an gemischten Kunststoffabfällen, dem Rohstoffbedarf der chemischen Industrie sowie der Forderungen nach der Reduzierung der thermischen Abfallbehandlung wird in den vergangenen Jahren das sog. „chemische Recycling“ von gemischten Kunststoffabfällen nun immer intensiver propagiert, erforscht und entwickelt. Im Jahr 2020 erkannte das Bundesumweltministerium zwar zumindest die Möglichkeit einer interessanten Entwicklung im Hinblick auf die Verwertung bislang energetisch verwerteter Kunststoffabfälle durch ein „ökologisch und ökonomisch sinnvolles chemisches Recycling“, jedoch nicht in Bezug auf Verpackungsabfälle. Kurz darauf hatte die damalige Koalition dann im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, auch das chemische Recycling als zulässige Option aufzunehmen, dies ist jedoch nicht geschehen.

Auch die kommunalen Unternehmen der Abfallentsorgung sind zur Kreislaufwirtschaft entlang der Abfallhierarchie verpflichtet, und viele Abfälle aus privaten Haushaltungen bestehen (teilweise) aus Kunststoffen. Manche kommunale Unternehmen sind außerdem mit der Verpackungsentsorgung beauftragt. Es besteht deshalb Bedarf an einer Bewertung und Positionierung des VKU zur Frage der Hochwertigkeit des „chemischen Recyclings“ in Bezug auf gemischt erfasste Kunststoffabfälle, die aus Haushaltungen oder, bei Mitbenutzung der Tonnen, aus Gewerbebetrieben stammen.