VKU-Positionspapier
Hoheitliche Entsorgungstätigkeiten bleiben umsatzsteuerfrei - Regelung ist sachgerecht und beeinträchtigt nicht den Wettbewerb

Die kommunale Hausmüllentsorgung und Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Tätigkeiten, die richtigerweise steuerlich nicht relevant sind. Private Entsorgungsunternehmer sind wichtige Dienstleister der Kommunen; sie sind aber keine Konkurrenten der kommunalen Entsorger. Der VKU lehnt daher die Einführung einer Steuerpflicht für diese hoheitlichen Entsorgungstätigkeiten kategorisch ab.

15.11.17