VKU NRW zur Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes NRW und der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen 30.06.21

Düsseldorf, 1. Juli 2021. Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Damit werden die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen mit den aktuellen nationalen und internationalen Zielsetzungen in Einklang gebracht. Gleichzeitig hat der Landtag das Gesetz zur Einführung pauschaler Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen zu bestimmter Wohnbebauung beschlossen. Die nordrhein-westfälische Landesgruppe des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neue und verschärfte Fassung des Klimaschutzgesetzes. Dass die Landesregierung allerdings am Gesetz zum pauschalen 1.000-Meter-Abstand für neue Windkraftanlagen festhält, bedauern die nordrhein-westfälischen Stadtwerke. Die selbst gesteckten Klimaschutzziele werden damit nur schwer zu erreichen sein.

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der VKU-Landesgruppe NRW und Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Stadtwerke AG:

„Die Verschärfung des nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes ist ein positives Signal für mehr Tempo beim Klimaschutz. Effektiver Klimaschutz ist aber deutlich mehr, als Ziele festzuzurren. Wenn wir in Nordrhein-Westfalen und Deutschland 2045 klimaneutral sein sollen, können wir nicht nur über Ziele sprechen, sondern müssen auch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Landesregierung sollte ihren Handlungsspielraum nutzen und unter anderem mehr Flächen für Windkraft- und Solaranlagen bereitstellen, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigen sowie den koordinierten Ausbau von Gas- und Wärmenetzen über die kommunale Wärmeplanung vorantreiben.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, warum die Landesregierung mit der parallelen Einführung des pauschalen 1.000-Meter-Abstands für Windenergieanlagen ihre eigenen Klimaschutz- und auch Ausbauziele gleich wieder in Frage stellt.

Es ist zwar begrüßenswert, dass die Landesregierung nach deutlicher und breiter Kritik den ersten Gesetzentwurf nachgebessert und insbesondere die sogenannte 10-Häuser-Regel sowie den 720-Meter-Mindestabstand für bestehende Flächennutzungspläne gestrichen hat. Aber auch in ihrer entschärften Form behindert die nun beschlossene Abstandsregelung den notwendigen Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen. Bereits heute fehlen vielerorts Flächen für den Zubau neuer Windräder.

Pauschale Abstandsregelungen führen dazu, dass geeignete Flächen weiter verkleinert werden. Zudem erschweren Abstandsregelungen die Modernisierung bestehender Windenergie-Standorte (Repowering). Daher ist es besonders bedauerlich, dass trotz eindringlicher Bitten aus der Branche letztlich keine Ausnahmen für das Repowering geschaffen wurden, bis auf den komplizierten Weg über die Bauleitplanung. So kommt der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen nicht wieder in Schwung.“

In Nordrhein-Westfalen sind 331 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 3 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von fast 34 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 75.000 Beschäftigte.