VKU NRW zu den geplanten Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen: 28.04.21

VKU NRW zu den geplanten Abstandsvorgaben für Windenergieanlagen:
Pehlke: „NRW droht schlimmstenfalls Rückgang der Windstromerzeugung“

Düsseldorf, 28. April 2021. Heute Abend befasst sich der nordrhein-westfälische Landtag in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“. Mit dem Gesetz will die nordrhein-westfälische Landesregierung feste Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden einführen.

Der VKU kritisiert den geplanten 1.000-Meter-Abstand für Windräder. Für den Ausbau der Windenergie gibt es ohnehin schon zu wenig Flächen. Die geplante Regelung verschärft diese Situation. Der VKU begrüßt aber, dass der Regierungsentwurf an einigen Stellen deutlich nachgebessert wurde. Damit hat die Landesregierung auf die starke Kritik der nordrhein-westfälischen Landesgruppe des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und weiterer Verbände reagiert. Dass die Landesregierung aber grundsätzlich an pauschalen Mindestabständen festhält und Ausnahmen nur über baurechtliche Vorgaben auf kommunaler Ebene möglich sein sollen, sieht die VKU-Landesgruppe kritisch.

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der VKU-Landesgruppe NRW und Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Stadtwerke AG:

„Die geplanten Mindestabstände für Windenergieanlagen an Land behindern den notwendigen Ausbau der Windkraft. Bereits heute fehlen vielerorts Flächen für den Zubau neuer Windräder. Pauschale Abstandsregelungen führen dazu, dass man geeignete Flächen weiter reduziert. Zudem erschweren Abstandsregelungen das sogenannte Repowering bestehender Standorte. Damit droht NRW im schlechtesten Fall sogar ein Rückgang der Windstromerzeugung an Land. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Landesregierung mit der Einführung pauschaler Abstandsvorgaben ihre eigenen Ausbau- und Klimaschutzziele in Frage stellt. Um die Akzeptanz für solche Projekte zu erhöhen, spielen die Abstände im Übrigen nur eine untergeordnete Rolle.

Daher ist es gut, dass die Landesregierung die deutliche und breite Kritik der Verbände gehört und den Gesetzentwurf nachgebessert hat. Durch die Streichung der sogenannten 10-Häuser-Regel wird es Kommunen nun zumindest freigestellt, ob sie einen 1.000-Meter-Abstand im Außenbereich festlegen wollen. Positiv ist auch, dass für bestehende Flächennutzungspläne nun ein echter Bestandsschutz gelten soll. Für beides hatten sich die nordrhein-westfälischen Stadtwerke beim Land eingesetzt.

Wir bedauern allerdings, dass grundsätzlich am pauschalen 1.000-Meter-Abstand festgehalten wird und keine Ausnahmen für das wichtige Repowering geschaffen werden. Der Verweis darauf, dass Kommunen mit einer entsprechenden Bauleitplanung auch kleinere Abstände festlegen können, ist Augenwischerei. Damit schiebt die Landesregierung den schwarzen Peter auf Städte und Gemeinden.

Die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie muss spürbar verbessert und nicht verschlechtert werden. Nur so kann der Ausbau der Windenergie in NRW wieder auf Kurs kommen. Die kommunalen Unternehmen jedenfalls stehen bereit, den Ausbau weiter voranzubringen.“

Hintergrund: Am 23.12.2020 hat die Landesregierung den ersten Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet. Mit dem Gesetz will die Landesregierung von der mit der im Jahr 2020 erfolgten Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, durch Landesgesetz die sich aus § 249 Abs. 3 BauGB (Länderöffnungsklausel) ergebende Möglichkeit zur Festlegung von pauschalen Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden zu nutzen. Dabei plant sie, die im BauGB festgelegte Obergrenze von 1.000 Metern vollständig auszuschöpfen. Die VKU-Landesgruppe NRW hat zu dem Entwurf Stellung genommen. Am 20.04.2021 hat das Landeskabinett einen überarbeiteten zweiten Entwurf verabschiedet und anschließend zur parlamentarischen Beratung an den Landtag überwiesen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen werden.