Klimaanpassungsgesetz NRW
Derzeit befindet sich in NRW das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz in der Erarbeitung. Neben den Ursachen des Klimawandels sollen nun auch verstärkt die Symptome bekämpft werden. Eine aktive Klimaanpassung rückt vermehrt in den Vordergrund. Doch wer kann eine solche Aufgabe umsetzen? Fakt ist, dass es sich hierbei um eine übergreifende Herausforderung handelt und eine Einbindung der kommunalen Unternehmen notwendig ist.
24.02.21
Derzeit befindet sich in NRW das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz in der Erarbeitung. Neben den Ursachen des Klimawandels sollen nun auch verstärkt die Symptome bekämpft werden. Eine aktive Klimaanpassung rückt vermehrt in den Vordergrund. Doch wer kann eine solche Aufgabe umsetzen? Fakt ist, dass es sich hierbei um eine übergreifende Herausforderung handelt und eine Einbindung der kommunalen Unternehmen notwendig ist.
In den letzten Jahren manifestieren sich die Folgen des Klimawandels mit einer zunehmenden Wirklichkeit und treten mit einhergehenden drastischen Veränderungen im alltäglichen Leben auf. Es geht nicht mehr nur um eine geringfügige, sogar in der Vergangenheit als vernachlässigbar bezeichnete, Erwärmung unseres Planeten. Vielmehr ist eine Verstetigung von Klimaextremen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen zu beobachten. Besonders kommunale Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger konnten solche Wetterextreme bisweilen so kompensieren, dass es zu keinen längerfristigen Ver- und Entsorgungsausfällen kommt. Dennoch agieren die kommunalen Unternehmen oftmals an der Leistungsgrenze ihrer Belastbarkeit und die Gewährleistung der Aufgaben der Daseinsvorsorge erscheint zunehmend in Gefahr. Hier benötigt es weiterführende rechtliche und ökonomische Spielräume für die kommunalen Unternehmen.
Richtigerweise stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung deswegen fest, dass nicht nur die Ursachen des Klimawandels bekämpft werden müssen, sondern auch eine aktive Anpassung an Trockenphasen sowie Unwetter- als auch Starkregenereignisse erfolgen muss. Neben dem Erarbeitungsprozess eines modifizierten Klimaschutzgesetzes in NRW wurde deswegen die zeitgleiche Gestaltung des bundesweit ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetzes auf Landesebene initiiert. Inhalt soll die Erstellung einer umfassenden Klimaanpassungsstrategie unter Einbindung relevanter gesellschaftlicher Akteure sein. Ferner sollen diese Akteure in einem Beirat eingebunden werden und die Implementierung einer Klimaanpassungsstrategie begleiten. Durch ein umfassendes wissenschaftliches Monitoring sollen Maßnahmen eruiert werden, welche sich für einen Best-Practice-Informationsaustausch eignen. Mit einer „Grünen-Infrastruktur“ wird ein strategisches Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen beabsichtigt, um mehr Grün und Blau ins Grau zu bringen.
Derzeit ist das parlamentarische Verfahren noch im Vorbereitungsprozess und die Verbändeanhörung am 21.12.2020 durch einen ersten Regelungsentwurf eingeleitet. In jedem Fall ist es wichtig zu beachten, dass die kommunalen Unternehmen bessere Rahmenbedingungen für die Herausforderungen des Klimawandels benötigen. Der Aufbau einer Klimarobustheit kann nicht ohne rechtliche und finanzielle Spielräume realisiert werden. Die Gewährleistung einer nordrhein-westfälischen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung muss zwangsläufig an erster Stelle stehen. Hier gilt es auch unter Berücksichtigung der Novellierung des Landeswassergesetzes und der Erarbeitung einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung den Prozess der Stärkung der kommunalen Unternehmen konsequent fortzuführen. Die Gestaltung eines nordrhein-westfälisches Klimaanpassungsgesetzes ist der richtige Weg zur Begegnung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Dennoch könnte eine stärker ausdifferenzierte Einbindung der kommunalen Ebene unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Besonderheiten noch durch das Klimaanpassungsgesetz geleistet werden.
In den letzten Jahren manifestieren sich die Folgen des Klimawandels mit einer zunehmenden Wirklichkeit und treten mit einhergehenden drastischen Veränderungen im alltäglichen Leben auf. Es geht nicht mehr nur um eine geringfügige, sogar in der Vergangenheit als vernachlässigbar bezeichnete, Erwärmung unseres Planeten. Vielmehr ist eine Verstetigung von Klimaextremen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen zu beobachten. Besonders kommunale Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger konnten solche Wetterextreme bisweilen so kompensieren, dass es zu keinen längerfristigen Ver- und Entsorgungsausfällen kommt. Dennoch agieren die kommunalen Unternehmen oftmals an der Leistungsgrenze ihrer Belastbarkeit und die Gewährleistung der Aufgaben der Daseinsvorsorge erscheint zunehmend in Gefahr. Hier benötigt es weiterführende rechtliche und ökonomische Spielräume für die kommunalen Unternehmen.
Richtigerweise stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung deswegen fest, dass nicht nur die Ursachen des Klimawandels bekämpft werden müssen, sondern auch eine aktive Anpassung an Trockenphasen sowie Unwetter- als auch Starkregenereignisse erfolgen muss. Neben dem Erarbeitungsprozess eines modifizierten Klimaschutzgesetzes in NRW wurde deswegen die zeitgleiche Gestaltung des bundesweit ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetzes auf Landesebene initiiert. Inhalt soll die Erstellung einer umfassenden Klimaanpassungsstrategie unter Einbindung relevanter gesellschaftlicher Akteure sein. Ferner sollen diese Akteure in einem Beirat eingebunden werden und die Implementierung einer Klimaanpassungsstrategie begleiten. Durch ein umfassendes wissenschaftliches Monitoring sollen Maßnahmen eruiert werden, welche sich für einen Best-Practice-Informationsaustausch eignen. Mit einer „Grünen-Infrastruktur“ wird ein strategisches Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen beabsichtigt, um mehr Grün und Blau ins Grau zu bringen.
Derzeit ist das parlamentarische Verfahren noch im Vorbereitungsprozess und die Verbändeanhörung am 21.12.2020 durch einen ersten Regelungsentwurf eingeleitet. In jedem Fall ist es wichtig zu beachten, dass die kommunalen Unternehmen bessere Rahmenbedingungen für die Herausforderungen des Klimawandels benötigen. Der Aufbau einer Klimarobustheit kann nicht ohne rechtliche und finanzielle Spielräume realisiert werden. Die Gewährleistung einer nordrhein-westfälischen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung muss zwangsläufig an erster Stelle stehen. Hier gilt es auch unter Berücksichtigung der Novellierung des Landeswassergesetzes und der Erarbeitung einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung den Prozess der Stärkung der kommunalen Unternehmen konsequent fortzuführen. Die Gestaltung eines nordrhein-westfälisches Klimaanpassungsgesetzes ist der richtige Weg zur Begegnung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Dennoch könnte eine stärker ausdifferenzierte Einbindung der kommunalen Ebene unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Besonderheiten noch durch das Klimaanpassungsgesetz geleistet werden.