Der Landtag Schleswig-Holstein hat das neue Landeswassergesetz beschlossen. Ziel ist es, das Landeswassergesetz zu verschlanken und einzelne Regelungen zu vereinfachen. Die VKU-Landesgruppe Nord konnte durch einen Änderungsvorschlag für die kommunalen Abwasserunternehmen wieder Rechtssicherheit bei der Gebührenkalkulation herstellen.
Der Landtag Schleswig-Holstein hat am 13. November 2019 das „Gesetz zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz)“ beschlossen, mit dem auch das Landeswassergesetz geändert wird. Ziel des Modernisierungsgesetzes ist es, das Landeswassergesetz zu verschlanken und einzelne Regelungen zu vereinfachen. Darüber hinaus musste das Gesetz an die Systematik des 2010 geänderten Wasserhaushaltsgesetzes angepasst werden. Die VKU-Landesgruppe Nord konnte zudem durch einen Änderungsvorschlag zur Definition von Abwasseranlagen Rechtssicherheit bei der Gebührenkalkulation der kommunalen Abwasserentsorger herstellen.
Nachdem sich der VKU bereits zahlreiche Änderungsvorschläge in den Anhörungsprozess 2018 eingebracht hat, hat sich im Juni 2019 durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig (AZ 4 A 180/16) gegen ein VKU-Mitgliedsunternehmen nochmals dringender Handlungsbedarf. Das Gericht hat, entgegen der seit Jahrzehnten durchgeführten fachlichen Praxis, entschieden, dass „jegliche Wasseransammlung, die in äußerlich erkennbaren natürlichen oder künstlichen Eintiefungen auf der Erdoberfläche fließt oder steht“, ein Gewässer sei.
Die Entscheidung hätte für die hoheitlichen Aufgabenträger erhebliche Auswirkungen für ihre Kalkulation der Niederschlagswassergebühren nach Kommunalabgabengesetzen (KAG) zur Folge gehabt. Darüber hinaus wären Satzungen nicht mehr rechtssicher gewesen und hätten umgehend zu Lasten der Kommunen angepasst werden müssen.
Der VKU hat sich daher zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit einem Schreiben an die Abgeordneten des Landtags Schleswig-Holstein gewandt, um im noch laufenden parlamentarischen Verfahren eine Klarstellung der Definition der Abwasseranlagen in § 44 des Landeswassergesetzes zu erreichen. Diesen Vorschlag hat der Agrar- und Umweltausschuss des Landtages aufgegriffen und zur Aufnahme in den Gesetzestext vorgeschlagen. Damit besteht in diesem Bereich wieder Rechts- und Kalkulationssicherheit für kommunale Abwasserunternehmen.
In der LG Nord sind über 100 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in der LG Nord leisten jährlich Investitionen in Höhe von fast 900 Millionen Euro, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 5,4 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 17.000 Beschäftigte.