VKU Niedersachsen/Bremen positioniert sich zu Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes

Im Juni hat die Verbandbeteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu dem seit langem erwarteten Entwurf einer Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) stattgefunden. Mit Stellungnahme vom 30.06.2021 hat sich die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen zum Gesetzentwurf positioniert.

14.07.21

Bereits in der letzten Legislaturperiode stand die NWG-Novelle auf der politischen Agenda. Wegen des Diskontinuitätsprinzips konnte das Verfahren infolge der vorgezogenen Landtagswahlen jedoch nicht abgeschlossen werden. Nach nunmehr über vier Jahren liegt der seitdem erwartete Gesetzentwurf vor. Die Novelle enthält u.a. Regelungen zur Erstattung der von den Wasserversorgungsunternehmen zu leistenden Ausgleichszahlungen durch das Land sowie eine stärkere Ausrichtung der Kooperationen an dem Ziel, mithilfe geförderter Maßnahmen zu belegbaren Verbesserungen für den Trinkwasserschutz zu gelangen. Auch sollen die Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes gestärkt sowie eine Verordnungsermächtigung und eine Anzeigepflicht zu Feldmieten eingeführt werden. Zudem verfolgt der Entwurf das Ziel, die Anforderungen an die Maßnahmenprogramme zu konkretisieren und die Bedingungen für deren Umsetzung zu verbessern.

Mit Stellungnahme vom 30.06.2021, die unter Beteiligung des AK Wasser/Abwasser entstanden ist, hat die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen den vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden soll und der im Sinne eines wirkungsvollen Grundwasser- und Gewässerschutzes den richtigen Weg einschlägt, grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig enthält der Entwurf eine Reihe von Aspekten, die aus Sicht der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft einer Anpassung bedürfen.

Insbesondere hat die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen eine gesetzliche Verankerung des Vorranges der öffentlichen Wasserversorgung vor anderen Nutzungen gefordert. Die Landeswassergesetze zahlreicher Bundesländer machen unmissverständlich deutlich, dass die öffentliche Wasserversorgung entlang einer Wassernutzungshierarchie an oberster Stelle steht. Dies ist richtig und wichtig. Niedersachsen sollte in jedem Fall diesen Beispielen folgen und den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor dem Hintergrund des immer spürbarer werdenden Klimawandels im NWG verankern. Auch wenn bisher Vertreter:innen des Landes diesen Vorrang stets unterstrichen haben, bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung.

Daneben lehnt die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen die geplante Indexierung der Wasserentnahmegebühr (WEG) anhand des Verbraucherpreisindexes klar ab. Erst kürzlich wurde die WEG für einzelne Nutzungen massiv erhöht. Im Zuge der Diskussion wurde dem Vorschlag der Wasserwirtschaft zur Vereinheitlichung der Gebührensätze und damit mindestens alle Grundwassernutzer gleichermaßen an den Kosten zu beteiligen, bedauerlicherweise eine Absage erteilt. Damit hat Niedersachsen eine wichtige Chance verpasst, um eine Lenkungswirkung zu entfalten und Gebührengerechtigkeit herzustellen. Die Ungerechtigkeit der Belastungen setzt sich somit leider fort und würde durch die Kopplung an den Verbraucherpreisindex sogar noch weiter verstärkt werden, da die Schere so immer weiter auseinanderdriftet.

Auch im weiteren Verfahren wird sich die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen für sachgerechte Verbesserungen im Sinne der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft einsetzen.