VKU Landesgruppe Hessen zur geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes
08.05.23

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VKU Landesgruppe Hessen zur geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes:
Für echte Technologieoffenheit und Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung

Wiesbaden, 08.05.2023. Aktuell positionieren sich die Länder im Bundesrat zum Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt. Am kommenden Freitag (12. Mai) ist eine erste Befassung des Bundesrates geplant. Die Landesgruppe Hessen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die Landesregierung, sich beim klimaneutralen Umbau der Fernwärme- und Gasnetze für echte Technologie-Offenheit und sinnvolle Übergangslösungen und Übergangsfristen einzusetzen. Die vom Umweltausschuss der Länderkammer geforderte Streichung einer Regelung im GEG zur Zulässigkeit wasserstofffähiger Gasheizungen lehnt der VKU klar ab. Ebenso eine Einschränkung der Verwendungsbreite von klimaneutralem Wasserstoff.

Aus VKU-Sicht sollte das GEG zuallererst eng mit dem noch ausstehenden Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. „Damit bekämen Kommunen ein Planungsinstrument in die Hand, mit dem sie Strategien für klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln können, die am besten zur Situation vor Ort passen und so auch eine sozialverträgliche Wärmewende ermöglichen“, sagt der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe Ralf Schodlok.

Angesichts des immer deutlicher sicht- und spürbaren Klimawandels sind die Klimaschutzziele mit der geplanten Abkehr von fossilen Energieträgern und entsprechenden Importen richtig und wichtig. Aber sowohl die vorgesehenen Zwischenziele als auch die im Regierungsentwurf enthaltene Vorgabe mit dem auf das Jahr 2035 um 10 Jahre vorgezogene Klimaneutralitätsziel für grüne Gase, wie etwa Wasserstoff in den Gasnetzen, sind zu starr und nicht realistisch. Die Erfahrung zeigt: Investitionen in Infrastrukturen und deren Ausbau benötigen mehr Zeit, so Schodlok. Umso unverständlicher sei, dass die Umweltminister der Länder auf diese wichtige Option gänzlich verzichten wollten, anstatt sie praxistauglich auszugestalten.

Denn bliebe es bei den Zielen, wären grüne Wärme und Gase wie Biomethan oder Wasserstoff faktisch außen vor. Die angepriesene Technologie-Offenheit bestünde laut Schodlok nur auf dem Papier. Bei der Fernwärme droht der Ausbau der Netze abgewürgt zu werden – auch, weil die Zwischenziele im Widerspruch zum Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ stehen, auf dessen Basis die Netzbetreiber aktuell die Transformation ihrer Netze kalkulieren. Dabei sei der Ausbau von Wärmenetzen für die Umsetzung der Wärmwende vor allem in urbanen Gebieten von zentraler Bedeutung.

Bei Gasnetzen ginge viel Potenzial verloren, so Schodlok: „Die Chance, das Netz als lokalen Speicher für grünen Wasserstoff zu nutzen und so die Stromversorgung während Dunkelflauten abzusichern. Ohne eine Umstellung von Gasverteilnetzen auf grüne Gase wird es nicht gelingen, die lokalen Industrie- und Gewerbekunden zu versorgen, die Wasserstoff für die Dekarbonisierung ihrer Prozesse benötigen und keine bessere, technisch-wirtschaftliche Alternative haben.“ Das Gesetz müsse die Transformation des Industriestandorts Deutschlands sinnvoll flankieren.

Wärmepumpen spielen bei der Wärmewende eine entscheidende Rolle. Zugleich bleibt Fernwärme auf Spitzenleistungen im Winter ausgerichtet, wofür Wasserstoff nach heutigem Stand in einigen Bereichen, die anders nicht zu dekarbonisieren sind, benötigt wird. Dabei könnten grüne Fernwärme oder Gase - je nach Quartier und energetischem Zustand der Gebäude - besser als Wärmepumpen passen. Damit könnten sie für Eigentümer und Mieter erschwinglicher als eine aufwändige Sanierung des Hauses sein.

Politikerinnen und Politiker sollten für maximale Technologie-Offenheit im GEG sorgen, indem sie praxistaugliche Fristen und Regelungen zur Nutzung grüner Wärme und grüner Gase als zusätzliche Option zu Wärmepumpen und Geothermie verankern. Dazu zählen der Einsatz von KWK-Anlagen und Brennstoffzellen, Regeln für Härtefälle und Ausnahmen für die Gebiete, in denen zwar noch kein kommunaler Wärmeplan steht, aber in denen der Netzbetreiber bereits einen Transformationsplan vorlegen kann. So könnten sie das GEG eng mit dem Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen.

 

Die Stärke kommunaler Wärmeplanung liegt in Technologie-Offenheit und der ganzheitlichen Betrachtung von Industrie- und Haushaltskunden. „Energie-Quellen, Infrastrukturen und Verbrauch unterscheiden sich von Ort zu Ort und damit auch die optimale Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung mit der jeweiligen Technologie“, so Schodlok. Eine „One-Size-Fits-All“-Lösung existiere für den Wärmemarkt nicht.

Entscheidend bleibt laut Schodlok, dass Genehmigungen eine schnelle Umsetzung erlauben. Das gilt für Wärmenetze und Stromleitungen. Auch neuartige Verfahren, müssen schnell bearbeitet und rechtssicher genehmigt sein, damit die kommunale Wärmeplanung mit Blick auf die Klimaziele Wirkung zeigen kann.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zum „Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 19. April 2023“ eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht: Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 19. April 2023: VKU

In Hessen sind 158 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Hessen leisten jährlich Investitionen in Höhe von über einer Milliarde Euro, erwirtschaften einen Umsatz von rund 16 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für 25.000 Beschäftigte.